EU-Kommission stellt Pläne für europäisches Altersvorsorgeprodukt vor

Die EU-Kommission will eine neue Produktgattung für die Altersvorsorge schaffen. Ein von der Kommission vorgelegter Vorschlag soll Anbieter in die Lage versetzen, künftig europaweit ein einfaches und innovatives privates Altersvorsorgeprodukt, das sogenannte PEPP, anzubieten. PEPPs weisen EU-weit einheitliche Merkmale auf und können von unterschiedlichen Unternehmen angeboten werden, wie von Versicherungsunternehmen, Banken, betrieblichen Rentenkassen, Wertpapierfirmen und Vermögensverwaltungsgesellschaften. Sie sollen die bestehende gesetzliche, betriebliche und nationale private Altersvorsorge ergänzen, aber weder ersetzen noch harmonisieren. Den Mitgliedstaaten wird nahegelegt, diese Produkte bei der steuerlichen Behandlung mit ähnlichen nationalen Produkten gleichzustellen. Zu den Anforderungen an das europäische Vorsorgeprodukt zählen strenge Kundeninformationspflichten und Vertriebsvorschriften, einer einfache Standard-Anlageoption, bei der zumindest das eingesetzte Kapital garantiert ist, die Mitnahmefähigkeit beim Umzug in einen anderen EU-Staat sowie das Recht alle fünf Jahre zu gedeckelten Kosten den Anbieter zu wechseln.

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