Landgericht Düsseldorf: Videoidentifikation von WebID Solutions verletzt Patent von IDnow

Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der deutsche Teil des europäischen Patents EP 2 948 891 B1 betreffend das Video-Identifikationsverfahren von IDnow, das auf eine Priorität vom Januar 2013 zurückgeht, vom Mitbewerber WebID Solutions verletzt wird. Nach dem Urteil hat IDnow einen Unterlassungsanspruch gegen WebID Solutions in Bezug auf das Video-Identifizierungsverfahren, das Gegenstand des Patentverletzungsverfahrens ist. Das Urteil ist vorläufig gegen Sicherheitsleistung mit Wirkung in Deutschland vollstreckbar. Gegen die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf kann WebID Solutions Berufung einlegen.

Mit Blick auf die Kunden des Wettbewerbers zeigt sich IDnow gesprächsbereit. Obwohl WebID Solutions für die Patentverletzung verantwortlich sei, wolle man vermeiden, dass den Bestandskunden des Unternehmens durch das Urteil eine zu große Belastung entsteht. Hier bietet das Unternehmen für die Findung einer gemeinsamen Lösung Einzelgespräche an.

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