Sparda-Bank Hamburg folgt mit Satzungsänderung dem Beispiel aus Baden-Württemberg

Die Sparda-Bank Hamburg hat auf ihrer Vertreterversammlung ihre Satzungsänderung beschlossen: Der Erwerb der Mitgliedschaft ist nicht mehr nur auf Privatpersonen beschränkt und der Wohn- oder Arbeitsort muss nicht mehr in ihrem norddeutschen Geschäftsgebiet liegen, wie es bereits die Sparda-Bank Baden-Württember kommuniziert hatte. Die Bank könne aber nun ihre Kompetenz in der Baufinanzierung einer erweiterten Zielgruppe anbieten. Außerdem wurde zur Eigenkapitalstärkung die maximale Anzahl der Geschäftsanteile von elf auf fünfzig Anteile angehoben.

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