Kryptowährungen

Bitcoin und Co. - Handlungsbedarf für den Gesetzgeber

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Die Kursexplosion des Bitcoin im Jahresverlauf 2017 und der Wertverfall zu Jahresbeginn haben nicht nur zu steigender öffentlicher Aufmerksamkeit, sondern - damit verbunden - auch dazu geführt, dass sich die Wissenschaft der Kryptowährungen verstärkt annimmt.

So hat das Center vor Financial Studies in seinem CFS-Index für das erste Quartal 2018 im Januar auch einen Fragenblock zum Thema Bitcoin eingefügt. Demnach halten 80,7 Prozent der Befragten aus der deutschen Finanzbranche die Kursentwicklung für nicht nachvollziehbar.

Finanzbranche fordert stärkere Regulierung

In der Einschätzung möglicher Risiken, die durch die Entwicklung für das deutsche Finanzsystem entstehen könnten, gehen die Meinungen auseinander. 53,7 Prozent der Befragten halten dies für durchaus möglich, 42,2 Prozent glauben nicht daran. Das zeigt einerseits die vergleichsweise hohe Unsicherheit, die bei dem noch jungen Thema herrscht. Dass gleichwohl die Gruppe jener nicht größer ist, die sich zu keiner klaren Antwort durchringen können, kann jedoch als Indiz dafür gewertet werden, wie stark die Kryptowährungen polarisieren.

Einigkeit herrscht jedoch darin, dass der Markt für Kryptowährungen stärker reguliert werden sollte. Dafür sprechen sich in der Umfrage mehr als drei Viertel (77,5 Prozent) der Teilnehmer aus. Lediglich 5,5 stimmen gegen eine Regulierung.

Dass der Bitcoin langfristig das klassische Geldsystem ersetzen kann, meinen nur 4,9 Prozent der Befragten. Die überwältigende Mehrheit von 92,6 Prozent glaubt das nicht. Auch als attraktives Anlageinstrument wird die Kryptowährung nur von knapp jedem Fünften (17,9 Prozent) beurteilt, wohingegen 78,7 Prozent dem nicht zustimmen.

Prof. Dr. Volker Brühle, Geschäftsführer des Center for Financial Studie, fasst die Ergebnisse dahingehend zusammen, dass die Sorgen der Finanzmarktteilnehmer angesichts der Intransparenz und der unberechenbaren Kursentwicklungen des Bitcoin zunehmen. In der jetzigen Form stelle der Bitcoin ein fragwürdiges Konstrukt dar, das keinen erkennbaren Mehrwert bietet. Daher sollten klare regulatorische Rahmenbedingungen und eine konsequente Aufsicht dafür sorgen, dass der Anlegerschutz auch bei Kryptowährungen greift und mögliche Systemrisiken im Keim erstickt werden. Hubertus Väth, Geschäftsführer von Frankfurt Main Finance e.V., mahnt jedoch, die Regulierung dürfe nicht das Experimentieren unterbinden.

726 Millionen Euro Steueraufkommen durch Kryptowährungen?

Dem Thema der steuerlichen Betrachtung von Kryptowährung haben sich Prof. Dr. Philipp Sandner und Klaus Himmer vom Frankfurt School Blockchain Center an der Frankfurt School of Finance & Management gewidmet. Sie kommen zu dem Schluss, dass Bitcoin und andere Kryptowährungen erheblich zum Einkommenssteueraufkommen beitragen können.

Kryptowährungstransaktionen aus dem Steuerjahr 2017, so haben sie es errechnet, führen zu 726 Millionen Euro zusätzlichen Steuereinnahmen. Diese zusätzlichen Steuereinnahmen entsprechen etwa einem Prozent des Einkommensteueraufkommens 2016. Dieser Betrag müsse von Anlegern im Rahmen der Steuererklärung 2017 deklariert werden.

Die Rechtslage dafür ist freilich nicht eindeutig, so die beiden Wissenschaftler. Zwar hat sich der EuGH im Urteil "Hedqvist" im Jahr 2015 klar für die Umsatzsteuerfreiheit von Geschäften mit Bitcoins ausgesprochen, sodass innerhalb der EU zumindest im Rahmen der Umsatzsteuer Klarheit über die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen besteht. Allerdings, so die Wissenschaftler, fußt diese Entscheidung nicht auf einer eigenständigen Rechtseinordnung "virtueller Währungen". Sondern sie ist lediglich die Konsequenz der Auslegung der Mehrwertsteuerrichtlinie.

Keine abschließende steuerrechtliche Einordnung

Eine abschließende rechtliche Einordnung von Blockchain-basierten Assets für Zwecke der Ertragsbesteuerung, besteht hingegen bisher nicht, wodurch für viele Steuerpflichtige, insbesondere für private Investoren, Unsicherheiten entstehen. Nur auf Basis der Antwortschreiben des Bundesfinanzministeriums ("BMF") an den früheren FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler im Juli 2013, nach welchen Bitcoins als eigenständige Wirtschaftsgüter zu klassifizieren sind, hat sich die Meinung herausgebildet, dass andere digitale Assets wie Edelmetalle, Antiquitäten oder Immobilen ähnlich behandelt werden sollen.

Demnach würden digitale Tokens (anders als konventionelle Finanzinstrumente für den Privatmann) nicht unter das Abgeltungsteuerregime fallen, sondern dem individuellen, progressiven Steuersatz des Steuerpflichtigen unterliegen.

Rechtliche Risiken für private Investoren

§ 23 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sieht eine Spekulationsfrist vor, nach welcher Gewinne nach einjähriger Haltedauer steuerfrei sind. Anders als bei der Abgeltungsteuer müssen die steuerpflichtigen Einkünfte eigenständig durch den Steuerpflichtigen ermittelt und in der Steuererklärung offengelegt werden.

Da die Mehrheit der zumeist jungen IT-affinen Privatinvestoren jedoch nicht über fundierte Kenntnisse im Steuerrecht verfügen dürfte, besteht für sie das Risiko, durch Untätigkeit ungewollte steuerstrafrechtliche Tatbestände zu schaffen, so die Wissenschaftler. Hierbei kommt erschwerend hinzu, dass viele Nutzer digitale Assets auf unterschiedlichen Plattformen handeln, die keine Datenaufbereitung für Steuerzwecke anbieten. Damit ist es für viele Betroffene nur unter erheblichem Aufwand möglich, ihre getätigten Transaktionen für die Finanzbehörden aufzubereiten.

Vorgaben für die Plattformbetreiber

Aufgrund der enormen Kurssteigerungen 2017 sind auf diese Weise hinsichtlich des Steuerstrafrechts schnell "signifikante" Beträge erreicht. Die betroffene Nutzergruppe schätzen die Autoren des Papiers auf etwa 400 000 Personen. Hier sehen sie dringenden Handlungsbedarf für den Gesetzgeber in zweierlei Hinsicht:

- Zum einen muss die steuerrechtliche Einordnung der Veräußerungsgewinne im Bereich der Kryptowährungen geklärt werden.

- Daneben gilt es, regulatorische Vorgaben für die Plattformbetreiber bezüglich der Datenaufbereitung für Steuerzwecke zu erarbeiten.

Nur dadurch könne sich künftig der Staat die Steuereinnahmen sichern und für die rund 400 000 (und vielleicht bald deutlich mehr) meist jungen IT-affinem Anleger, die ansonsten möglicherweise steuerstrafrechtlich relevante Tatbestände teils unbewusst erfüllen. Red.

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