Regulierung

Die EBA lenkt ein

Manchmal zeigen Regulatoren Einsicht, wenn die von einer Regulierung Betroffenen einmütig Kritik an geplanten Regelungen äußern. Dass die EBA im finalen Entwurf der "Draft Regulatory Technical Standards on Strong Customer Authentication and common and secure communication under Article 98 of Directive 2015/2366 (PSD2)" (EBA RTS CP-2016-11), der am 23. Februar veröffentlicht wurde, offenbar solche Einsicht zeigte, mag nicht zuletzt darauf zurückzuführen sein, dass nicht nur die Anbieterseite von Payment-Lösungen, sondern auch der Handel den Zwang zur generellen starken Kundenauthentifizierung so vehement abgelehnt hat. Es gibt nun also doch die Ausnahmen, die von Marktteilnehmern so vehement gefordert wurden: Sie gelten für kontaktlose Transaktionen am PoS bis zu einem Betrag von 50 Euro pro Einzeltransaktion, sofern der kumulative Betrag 150 Euro nicht überschritten wird. Außerdem gilt die Ausnahme für maximal fünf auf einanderfolgende Transaktionen. Bei Remote-Transaktionen beträgt die Höchstgrenze, bis zu der auf die Zwei-Faktor-Authentifikation verzichtet werden kann, 30 Euro, jedoch darf der kumulative Betrag 100 Euro beziehungsweise maximal fünf aufeinanderfolgende Transaktionen nicht überschreiten. Außerdem gilt eine 90-Tage-Frist gerechnet ab der letzten Zwei-Faktor-Authentifizierung durch Kontoinformationsdienste. Red.

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