Negativzinsen

Akademische Diskussion?

Inzwischen ist die Deutsche Skatbank nicht mehr das einzige Kreditinstitut in Deutschland, das in bestimmten Fällen auch Negativzinsen berechnet. Das Beispiel hat Schule gemacht. Gleichwohl ist nicht damit zu rechnen, dass der durchschnittliche Sparer in nächster Zeit mit solchen "Strafzinsen" für seine Einlagen zu rechnen hat. Das haben die kreditwirtschaftlichen Verbände immer wieder betont.

Die Diskussion um die rechtliche Zulässigkeit solcher Negativzinsen, die das Vergleichsportal Tagesgeld.net losgetreten hat, erscheint somit auf den ersten Blick mehr oder weniger akademisch. Das Portal zitiert die Anwälte Dr. Jürgen Klass aus München und Axel Pabst aus Hofheim am Taunus, die diese Zulässigkeit anzweifeln. Beim Einlagengeschäft, so die Begründung, handele es sich gewissermaßen um einen Darlehensvertrag, bei dem der Darlehensnehmer, in diesem Fall also die Bank, verpflichtet ist, für die Nutzung der Kapitalnutzung einen Zins zu zahlen. Ein solcher Zins könne naturgemäß niemals negativ ausfallen. Allenfalls könnten Banken Gebühren für die Entgegennahme der entsprechenden Einlagen erheben, die dann allerdings gesondert auszuweisen wären.

Möglicherweise wird um diese Frage bald prozessiert werden. Der Ausgang ist aber vermutlich nur eine Formsache. Denn selbst dann, wenn Negativzinsen für unzulässig erklärt werden, wird die Branche Wege finden, entsprechende Gebühren rechtssicher einzuführen.

Für den durchschnittlichen Privatkunden ist die Diskussion ohnehin von geringer Relevanz. Sollte es tatsächlich auf breiterer Front dazu kommen, dass der Kunde in der einen oder anderen Form dafür zahlen muss, wenn er sein Erspartes der Bank anvertraut, dann wäre es einer Mehrheit der Sparer vermutlich gleichgültig, ob sich das nun Zinsen oder Gebühr nennt. So oder so dürfte ein beträchtlicher Teil der Einlagen in Bankschließfächern oder unter Matratzen verschwinden. Red.

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