Leasing

Dieselkunden in der Restwertfalle

Quelle: pixabay

Schon seit einigen Jahren ist das Leasing von Fahrzeugen auch bei Privatkunden im Aufwind. Oftmals handelt es sich dabei um sogenannte Restwertverträge, bei denen der Leasingnehmer bei der Rückgabe des Wagens die Differenz zwischen ursprünglich kalkuliertem und tatsächlichem Zeitwert an die Leasinggesellschaft zahlt. Nun warnen Juristen, dass Dieselfahrer, die einen solchen Restwertvertrag abgeschlossen haben, auf einer finanziellen Zeitbombe sitzen könnten, weil die Fahrzeuge aufgrund des Dieselskandals mit den drohenden Fahrverboten und schlechteren Wiederverkaufsmöglichkeiten deutlich weniger wert sein könnten. Wenn aber die Restwerte der geleasten Fahrzeuge durch diesen Wertverfall deutlich niedriger ausfallen als erwartet, dann drohen den Leasingnehmern kräftige Nachzahlungen.

Hier wittern nun Juristen, aber auch Prozessfinanzierer wie die Foris AG, offenbar ein gutes Geschäft. Zumindest der Volkswagen-Konzern lasse bereits erkennen, dass er die Leasingnehmer mit den Restwertschäden allein lassen wolle. Andere Hersteller würden wahrscheinlich folgen.

Namentlich für Verantwortliche im Flottengeschäft kann diese "Dieselfalle" somit durchaus teuer werden. Insofern ist zu erwarten, dass neben den Kreditverträgen, bei denen Juristen Privatkunden bereits zur Rückabwicklung des gesamten Geschäfts raten, nun auch das Leasing verstärkt vor Gericht landen wird. Geklagt werden muss aber wohl weniger gegen die Leasinggesellschaften, auch wenn es sich dabei um eine Konzerntochter des Fahrzeugherstellers handelt.

Im Verhältnis zur Leasinggesellschaft ist grundsätzlich der Leasingnehmer zum Ausgleich eines Preisverfalls vertraglich verpflichtet. Vermutlich auch deshalb hat sich zum Beispiel die VW Financial Services AG in diesem Jahr in Sachen Rückstellungen für Diesel-Rückläufer eher entspannt gezeigt.

Inwieweit der Hersteller für diesen Preisverfall verantwortlich ist, werden dann die Gerichte klären müssen. Der Verbreitung des Leasings bei Unternehmen wird diese Thematik vermutlich wenig schaden. Bei Privatkunden könnte das aber durchaus anders aussehen. Red.

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