Kommunikation

Auch bei der EZB auf Deutsch

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Man stelle sich vor, die ING-Diba würde ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Angaben zu den Konditionen grundsätzlich nur in niederländischer Sprache kommunizieren - weil es einfacher ist, im gesamten Konzern nur die Sprache des Mutterlandes zu verwenden. Was würde das für einen Aufschrei geben! Schließlich wird an Banken und Sparkassen immer wieder die Forderung gerichtet, in ihrer Kommunikation transparent zu sein: Alle Informationen zu Produkten und Konditionen sollen so aufbereitet sein, dass der Adressat sie verstehen kann, ohne dafür Nachhilfe nehmen zu müssen. Auf Fachchinesisch ist dabei zu verzichten. Die EU hat deshalb sogar eine Art "Standardvokabular" entwickelt.

Diese Forderung nach Transparenz ist richtig und von der Branche nicht bestritten. Doch was dem einen recht ist, das sollte dem anderen billig sein. Getreu diesem Motto kehrt der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) den Spieß um und fordert das Gleiche von der EZB. Insbesondere sollten die jährlichen Gebührenbescheide für die EU-Bankenaufsicht in der Landessprache verfasst werden. Schließlich sind nach Art. 1, Abs. 3 der EU-Verordnung 1/1958 Schriftstücke, die ein EU-Organ verschickt, in der Sprache des Staates des Adressaten zu verfassen, eine Regelung, die sich auch in Art. 24 der SSM-Rahmenverordnung widerspiegelt. Die Banken hätten ein Recht darauf, zu verstehen, um was es geht, so GVB-Präsident Dr. Jürgen Gros. Und das sei wegen der in sehr technischem Englisch verfassten Schriftstücke der EZB nicht die Regel. Speziell kleinere Institute hätten deshalb Schwierigkeiten, die Beitragshöhe nachzuvollziehen und deren Richtigkeit nachzuprüfen. Diese Prüfung muss sich die EZB aber wohl gefallen lassen - genau wie die von ihr beaufsichtigten Banken auch. Deshalb ist die Forderung aus Bayern sehr berechtigt. Red.

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