Verbraucherschutz

Finanzmarktwächter legen los

Ende März ist die konzeptionelle Arbeit an den von der Bundesregierung ins Leben gerufenen "Marktwächter"-Funktionen abgeschlossen worden. Damit haben der Finanzmarktwächter und der "Marktwächter Digitale Welt" mit ihrer Arbeit begonnen. Mit dem Arbeitsstart sollen diese Strukturen weiter aufgebaut werden. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz fördert beide Marktwächter vorerst bis Ende 2017 mit insgesamt 5,6 Millionen Euro pro Jahr.

Die Marktwächter sollen mehr Erkenntnisse über die tatsächliche Lage der Verbraucher im Finanzmarkt und der digitalen Welt gewinnen und ein Frühwarnsystem aufbauen. Empirisch gewonnene Erkenntnisse sollen dann dabei helfen, Verbraucher zielgenauer und schneller vor Fehlentwicklungen oder dubiosen Angeboten zu schützen und "schwarze Schafe" auf den Märkten schneller identifizieren zu können. Grundlage sind vor allem die Beratungsfälle der Verbraucherzentralen. Dort ging es 2014 bei rund 110 000 Anfragen und damit knapp neun Prozent aller Beratungsfälle um Finanzdienstleistungen.

Erste Ergebnisse der Marktbeobachtung sind bereits in diesem Jahr geplant. Parallel dazu sollen auch Beiräte etabliert werden, die mit Mitgliedern aus Verwaltung, Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und von Anbieterseite besetzt werden.

Von der Deutschen Kreditwirtschaft wird die Einrichtung der Marktwächter durchaus als "zielführende Einrichtung" bewertet. Um politische Neutralität und damit die Glaubwürdigkeit von vorneherein sicherzustellen, sollte der zu errichtende Beirat nach ihren Vorstellungen jedoch paritätisch mit Vertretern der Aufsicht sowie der Anbieter- und Nachfragerseite besetzt sein. Dafür stehen die Aussichten vermutlich nicht einmal so schlecht.

Eine andere Problematik, die die Deutsche Kreditwirtschaft in ihrer offiziellen Stellungnahme zum Start der Marktwächter anreißt, könnte sich dagegen als wesentlich komplexer erweisen: Es müsse sichergestellt werden, dass die Unabhängigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht durch die Aktivitäten des Finanzmarktwächters nicht berührt wird.

An dieser Stelle könnten die Nahtstellen mit der Zeit tatsächlich unscharf werden: Wenn Verbraucherschutz Aufgabe der Aufsichtsbehörde ist, muss sie dann von den Marktwächtern ausgemachte Problemfelder beziehungsweise konkrete Problemfälle automatisch bearbeiten? Dann würde die BaFin gewissermaßen zum ausführenden Organ für die Marktwächter und das ist vermutlich nicht im Sinne des Gesetzgebers. Agiert sie indessen unabhängig von den Marktwächtern in Eigenregie, stellt sich die Frage, nach deren Sinn oder Unsinn beziehungsweise könnte die Aufsicht in den Ruf geraten, zu bankenfreundlich zu sein. Red.

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