Plattformen

Markenschutz in Suchalgorithmen?

Quelle: Pixabay

Gleich zweimal wird sich der Bundesgerichtshof am 15. Februar mit Plattformen beschäftigen. In beiden Verfahren geht es zwar um Streitfälle aus dem E-Commerce. Sie könnten jedoch darüber hinaus auch eine Relevanz für andere Branchen und somit auch für Finanzdienstleister haben.

Konkret geht es im einen Fall um eine durch einen Algorithmus erzeugte Ergebnisliste auf der Plattform von Amazon. Hier wehrt sich ein Unternehmen dagegen, dass auch solche Kunden, die den Firmennamen als Suchbegriff eingeben, neben den Produkten dieses Anbieters auch vergleichbare Wettbewerbsprodukte angezeigt bekommen. Der Argumentation, dies sei eine Verletzung des Markenrechts sind in den beiden Vorinstanzen das Landgericht und das Oberlandesgericht München gefolgt.

Der zweite Fall ist ganz ähnlich gelagert. Auch hier geht es um die Verletzung von Markenrechten bei einer Amazon-Tochter, diesmal bedingt durch die Autovervollständigen-Funktion bei der Suche. Die Gofit GmbH aus Österreich sieht ihre Markenrechte dadurch verletzt, dass bei der Eingabe der Buchstabenfolge "gofit" mit Groß- oder Kleinschreibung ausschließlich Produkte von Wettbewerbern angezeigt werden, aber nicht ihre eigenen. Auch dieses Unternehmen hat vor dem Landgericht Köln und dem OLG Köln Recht bekommen.

Der Bundesgerichtshof wird sich nun also mit der Frage befassen müssen, wie sehr der Markenschutz in Suchmechanismen gewahrt ist. Das ist auch eine Frage des Verbraucherschutzes, ganz ähnlich wie bei den Vergleichsportalen, wo die Fragestellung, inwiefern die angezeigten Ergebnislisten von den jeweils fließenden Provisionen beeinflusst sind, jetzt auch die Verbraucherschützer und das Bundeskartellamt beschäftigen. Sollten die beiden Unternehmen sich auch in Karlsruhe durchsetzen, dann könnte dies weitreichende Folgen für den Plattformvertrieb insgesamt haben - ganz gleich, was für Produkte oder Dienstleistungen dort verkauft werden. Gegebenenfalls müssten die der jeweiligen Suche zugrunde liegenden Algorithmen ganz neu programmiert werden. Red.

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