Finanzvertriebe

Neuerlicher Imageschaden

Quelle: DVAG

Hat die DVAG einen ehemaligen Mitarbeiter des Wettbewerbers AWD dafür bezahlt, eine Rufmordkampagne zu starten? Oder sind die Behauptungen von Buchautor Stefan Schabirosky aus der Luft gegriffen? Nachweisen lässt sich weder das eine noch das andere, hier steht Aussage gegen Aussage.

Tatsache ist: Schabirosky hatte nach zehnjähriger Tätigkeit beim AWD einen Beratungsvertrag als Controller mit der DVAG abgeschlossen, was das Unternehmen schlicht mit dessen profunder Branchenkenntnis begründet, schließlich habe sich die Branche im Umbruch befunden.

Nachdem keine verwertbaren Arbeitsergebnisse geliefert wurden und die Erkenntnis reifte, dass Schabirosky überwiegend einen persönlichen Rachefeldzug gegen den AWD führte, so heißt es von der DVAG, habe man sich Ende 2008 von ihm getrennt. In einem darauf folgenden Rechtsstreit konnte Schabi rosky Forderungen gegen die DVAG gerichtlich nicht durchsetzen. Das Land gericht Frankfurt am Main wies, so heißt es in einer Erklärung der DVAG, seine Ansprüche mit der Begründung zurück, dass seine Behauptungen "so vage und so unkonkret gefasst (seien), dass diesem Vortrag jegliche Sub stanz fehlt". Diese Entscheidung wurde in 2. Instanz vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigt.

Das kann man nun so verstehen, wie man möchte. Denn sollte die DVAG ihm tatsächlich den Auftrag gegeben haben, gegen den Wettbewerber zu intrigieren, dann hätte man dies mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht schriftlich festgehalten. Andererseits bleibt die Frage, warum sich das Unternehmen auf eine solche Aktion hätte einlassen sollen? Schließlich wäre immer damit zu rechnen gewesen, dass die Angelegenheit irgendwann ans Tageslicht kommt. Zudem befand sich die gesamte Branche der Finanzvertriebe in einer Imagekrise. Von Negativschlagzeilen über einen Marktteilnehmer konnten Wettbewerber in diesem Umfeld nur beding profitieren. Letzten Endes färbt so etwas fast immer ab.

So ist es auch diesmal. Für Carsten Maschmeyer mögen die aktuellen Medienberichte eine späte Genugtuung sein. Sie ändern jedoch nichts an der Tatsache, dass der Schweizer Versicherungskonzern an der AWD-Übernahme wenig Freude hatte und die Marke längst vom Markt verschwunden ist (die Namensänderung in Swiss Life Select erfolgte 2013). Alle damals genannten Kritikpunkte an den Vertriebsorganisationen werden jedoch wieder aufgerührt. Ein Imageschaden für die DVAG ist bereits eingetreten, noch ehe das Buch erschienen ist. Und es wird selbst dann etwas hängen bleiben, wenn das Unternehmen nach dessen Lektüre rechtliche Schritte gegen den Autor einleiten und vor Gericht Recht bekommen sollte. Red.

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