Verbraucherschutz

Verkehrte Welt

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Das Thema Kreditwürdigkeitsprüfung haben Verbraucherschützer seit Langem auf der Agenda. Die Schwerpunkte der Argumentation haben sich aber stark gewandelt. Noch vor wenigen Jahren bestimmte die Auseinandersetzung darüber, ob es eine Art "Recht auf Kredit" gebe, die Diskussion. Banken seien bei der Bonitätsprüfung zu streng, so der Vorwurf, und bonitätsschwache Kunden würden durch bonitätsabhängige Konditionen diskriminiert. Auch im Hinblick auf die Wohnimmobilienkreditrichtlinie haben Verbraucherschützer intensiv darauf hingewiesen, dass die neuen Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung bestimmten Kundengruppen den Zugang zu Krediten erschwere.

Aktuell stellt sich das Bild jedoch ganz anders dar: Im August hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eine Online-Umfrage gestartet, mit der sie herausfinden will, ob die Kreditwirtschaft die Kreditwürdigkeitsprüfung bei Verbraucherdarlehen ernst nehmen und Kredite tatsächlich nur dann vergeben, wenn die Kunden diese voraussichtlich auch zurückzahlen können. Schließlich haben die Kreditinstitute sich gemäß § 18a KWG zu vergewissern, dass bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag keine erheblichen Zweifel an der Kreditwürdigkeit bestehen beziehungsweise es bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag wahrscheinlich ist, dass der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag stehen, vertragsgemäß nachkommen wird.

Dass Banken und Sparkassen diese Prüfpflicht ernst nehmen, daran haben die Verbraucherschützer nun Zweifel angemeldet - und sehen offenbar eine neue Chance für Verbraucher, Geld zurückzubekommen. Patze die Bank bei der Kreditwürdigkeitsprüfung, so der Hinweis, dann könne der Kreditnehmer unter Umständen Ermäßigungen beim Zinssatz oder sogar Schadenersatz verlangen.

Ob sich hier wirklich große Chancen auftun, Banken zu Zahlungen oder Konditionennachlässen zu zwingen, darf aber wohl bezweifelt werden. Schließlich liegt es im ureigenen Interesse der Banken, keine Kredite zu vergeben, deren Rückzahlung fraglich ist. Die seit Jahren sehr geringen Ausfallquoten bei Ratenkrediten sind zudem ein Indiz dafür, dass an dieser Stelle nicht geschlampt wird. Red.

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