Verbraucherschutz

Zu viele Informationen sind kontraproduktiv

Quelle: pixabay

Zum Ende des Jahres beglücken Banken und Sparkassen ihre Kunden wieder mit einer Flut von Informationen - der Gesetzgeber will es so. Während in Bonn und Berlin über die Rettung des Weltklimas diskutiert wurde und wird, werden auf diese Weise Unmengen von Papier verbraucht und unter Ausstoß von CO2 zu den Verbrauchern gebracht, die darauf wahrlich nicht gewartet haben. Vielleicht wäre es einmal der Mühe wert, zu untersuchen, was die Empfänger mit all dem vielen Kleingedruckten eigentlich anfangen: Lesen? Abheften? Unbesehen wegwerfen? Lust auf‘s Lesen machen die pflichtgemäß zugesandten Informationen zweifellos nicht - selbst dort, wo sich die Absender alle Mühe geben und zum Beispiel in den geänderten AGB alle geänderten Stellen farblich hervorheben. Zur Kenntnis nehmen dürften viele Verbraucher allenfalls das jeweilige Anschreiben, in dem auf die wichtigsten Änderungen in aller Kürze hingewiesen wird. Für alles andere fehlt dem Durchschnittsverbraucher die Zeit, die Motivation oder auch die richtige Brille. 30 Seiten in einer Schriftgröße von 7 Punkt durchzuarbeiten, das grenzt an Zumutung - eine gesetzlich verordnete, wohlgemerkt. Alles im Sinne des Verbraucherschutzes.

Nun haben die Marktwächter Digitale Welt im Rahmen ihrer Untersuchung zum Datenschutz bei E-Payments bei einer ergänzenden Verbraucherumfrage auch danach gefragt, wie viel Zeit die Menschen für das Lesen einer Datenschutzerklärung aufwenden würden. Gerade einmal fünf Minuten sind das im Durchschnitt - und das, obwohl doch die Deutschen in Sachen Datenschutz als so sensibel gelten. Welchen Grund gibt es also zu der Annahme, dass die Verbraucher die Informationsflut, die ihnen bei jeder Gesetzesänderung und bei jedem Produktabschluss aufgenötigt wird, mit anderen Augen betrachten - noch dazu, wo die Aufmerksamkeitsspanne gerade bei der jungen Generation rapide abnimmt?

Diese Abneigung, sich mit den Informationsmassen zu befassen, lässt sich auch nicht allein mit dem zu geringen Finanzwissen der Deutschen begründen. Sondern es ist schlicht zu viel. Mit der Informationsflut ist es wie mit Medikamenten oder dem Einsatz von Dünger in der Landwirtschaft: Viel hilft nicht automatisch viel, sondern kann im Gegenteil kontraproduktiv sein.

Der Gesetzgeber täte deshalb gut daran, das Dickicht an Informations- und Dokumentationspflichten zu durchforsten und auf das wirklich Notwendige zu beschränken: Ein ein- oder zweiseitiges Anschreiben, in dem die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst werden und das der Kunde tatsächlich zur Kenntnis nimmt, wäre dem Verbraucherschutz vermutlich dienlicher als die vielen AGB-Heftchen, die im besten Fall zu den Akten genommen werden. Und dem Klima wäre mit einer solchen Begrenzung auch gedient. Red.

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