Elektronische Geldbörse

Jugendschutz an Zigarettenautomaten: auch in Österreich

In Hinblick auf einen verschärften Jugendschutz gibt es die Empfehlung des EU-Rates vom 2. Dezember 2002 zur Prävention des Rauchens und für Maßnahmen zur gezielteren Eindämmung des Tabakkonsums (2003/54/EG). Demgemäß sind Zigaretten nur mehr an Personen auszugeben, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Dies bedeutet Ausweispflicht beim Kauf von Zigaretten in Tabaktrafiken und die Umrüstung von Zigarettenautomaten. Als Zielvorgabe für das Wirksamwerden dieser Maßnahme gibt die EU-Ratsempfehlung den 1. Januar 2007 an. Da Jugendschutz Landessache ist, wurden diese Maßnahmen in Österreich in Landesgesetzen geregelt. Zudem haben sich die Tabaktrafikanten in ihren Standesregeln verpflichtet, dass alle Zigarettenautomaten spätestens ab 1. Januar 2007 mit einer Vorrichtung versehen sein werden, die den Zugang von Personen unter 16 Jahren verhindert.

Alle Maestro Bankomatkarten mit Jugendschutzkennzeichen versehen

Um dieses Vorhaben zu realisieren, ist das Bundesgremium der Tabaktrafikanten an Europay Austria herangetreten. Mit der Maestro Bankomatkarte kann die Berechtigung des Zigarettenbezugs festgestellt und - im positiven Fall - die Freischaltung des Zigarettenautomaten mit dem Quick-Automatenmodul vorgenommen werden. Das Projekt wurde im Jahr 2003 gestartet und hat mit Wirksamwerden des verschärften Jugendschutzes am 1. Januar 2007 seine Bewährungsprobe bestanden.

Auf Vorschlag von Europay Austria haben die österreichischen Geldinstitute diesem Vorhaben zum Jugendschutz zugestimmt und beschlossen, auf dem Chip der Maestro Bankomatkarte ein entsprechendes Kennzeichen anzubringen, das anzeigt, ob der Karteninhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat oder nicht. Als Grundlage für das Anbringen des Jugendschutzkennzeichens dient ein Passus im Antrag für eine Maestro Bankomatkarte, der mit Unterschrift anerkannt wird. Dieser besagt, dass der auf der Karte enthaltene Chip ein Alterskennzeichen aufweist, das nur automationsunterstützt gelesen werden kann.

Seit dem 1. Juli 2004 werden von den ausgebenden Geldinstituten die Geburtsdaten zu den anderen Daten im Rahmen einer Kartenbestellung an Europay Austria geliefert. Für all jene Kunden, die zum Zeitpunkt der Bearbeitung der Kartenbestellung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten/haben, wird das Datum, ab dem der Karteninhaber nicht mehr dem Jugendschutz für Zigarettenautomaten unterliegt, an den Kartenproduzenten -Austria Card - weitergeleitet.

Damit kam bei allen ab dem 1. Juli 2004 bearbeiteten neu auszustellenden Maestro Bankomatkarten sowie bei allen im Rahmen der Kartenerneuerung ausgegebenen Maestro Bankomatkarten das Jugendschutzkennzeichen auf dem Chip zur Ausgabe. Mittlerweile haben alle im Umlauf befindlichen österreichischen Maestro Bankomatkarten ein entsprechendes Kennzeichen: der überwiegende Teil den Hinweis "Berechtigt", ein kleinerer Teil das Datum, ab welchem der Karteninhaber Zigaretten am Automaten kaufen kann.

Hinsichtlich der Zigarettenautomaten ist die Situation anders als in Deutschland, wo wenige Unternehmen im Besitz des größten Teils aller Zigarettenautomaten sind. In Österreich gehören Zigarettenautomaten immer dem nächstliegenden Tabaktrafikanten. Der Tabaktrafikant ist der Besitzer einer Tabaktrafik, einem Austro-Spezifikum, welches das ausschließliche Recht zum Vertrieb von Tabakwaren hat. Die Zigarettenautomaten befinden sich daher zumeist an der Außenfront von Trafiken oder in deren unmittelbarer Nähe.

Quick-Automatenmodul prüft Altersmerkmal

Um ab dem 1. Januar 2007 gesetzeskonform Zigaretten in Automaten anbieten zu können, war es notwendig, die Zigarettenautomaten mit einer Einrichtung zu versehen, mit welcher die Berechtigung zum Zigarettenkauf an Automaten überprüft werden kann. Da bereits zum Zeitpunkt des Projektstarts im Jahr 2003 eine Reihe von Zigarettenautomaten mit einem Quick-Automatenmodul ausgestattet waren, kam es zur Entscheidung, dieses auch für die Überprüfung des auf der Karte angebrachten Jugendschutzkennzeichens zu nutzen.

Die Quick-Automatenmodule werden von den Firmen Inform und PDTS zur Freischaltung entsprechend adaptiert angeboten, wobei auch die Kommunikation mit der Steuereinheit des Zigarettenautomaten um die Jugendschutzfunktion erweitert wurde. Bis zum 31. Dezember 2006 wurden nahezu alle 6 000 österreichischen Zigarettenautomaten umgerüstet.

Seit dem 1. Januar 2007 kommt es nach Einstecken der Maestro Bankomatkarte zu einer Überprüfung des Jugendschutzkennzeichens, wobei es im positiven Fall zu einer Freischaltung des Zigarettenautomaten kommt und die Bezahlung der Zigaretten mit Quick, der österreichischen Elektronischen Geldbörse, oder mit Bargeld möglich wird. Bedingt durch die Tatsache, dass das eingebaute Quick-Automatenmodul in Echtzeit arbeitet, ist exakt ab dem Tag der Vollendung des 16. Lebensjahres die Berechtigung gegeben.

Vereinzelt auch Freischaltung per Mobiltelefon

Zum Entriegeln der Zigarettenautomaten kommen ergänzend auch vereinzelt Mobiltelefone zum Einsatz, wobei mittels SMS-Technologie eine Freischaltung möglich ist, sofern es sich um das Handy eines registrierten Nutzers handelt und im Zigarettenautomaten ein GSM-Modul eingebaut wurde.

Nachdem die Karten mit dem Jugendschutzkennzeichen versehen und die Zigarettenautomaten mit der Freischaltungsfunktion via Quick-Automatenmodul ausgestattet waren, wurden die Nutzer der Zigarettenautomaten sowohl von Seiten der Banken als auch von Seiten der Tabaktrafikanten über die Neuregelung per 1. Jaunar 2007 informiert. Dazu gab es in Banken einen Folder "Rauchgenuß mit Jugendschutz-Plus!" und in Tabaktrafiken einen Folder "Jugend-schutz-Plus! - Der Alterscheck am Zigarettenautomaten."

Werbemaßnahmen zur Umstellung

Auf jedem Zigarettenautomaten wurde ein Aufkleber angebracht, der zeigt, wie am Zigarettenautomaten die Freischaltung und danach die Bezahlung erfolgt. Begleitet wurden diese Werbemaßnahmen durch eine Reihe von PR-Aktivitäten, die in einer gemeinsamen Pressekonferenz des Bundesgremiums der Tabaktrafikanten, der Firma Tobaccoland, dem Marktführer bei Verkauf/Vermietung von Zigarettenautomaten, und Europay Austria vorgestellt wurden.

Dabei hat sich herausgestellt, dass seitens der Öffentlichkeit großer Wert auf eine hohe Datensicherheit gelegt wird. Es konnte von Europay Austria dabei klar vermittelt werden, dass aufgrund der verwendeten Chiptechnologie samt entsprechender Verschlüsselungstechniken ein unautorisiertes Auslesen des Jugendschutzkennzeichens nicht möglich ist.

Mit der durch dieses Projekt erfolgten vollständigen Ausstattung aller Maestro Bankomatkarten mit Jugendschutzkennzeichen und aller Zigarettenautomaten mit Quick-Automatenmodulen, ist die Zahlung mit Quick an allen Zigarettenautomaten möglich. Das stärkt nicht nur die Multifunktionalität der Maestro Bankomatkarte, sondern fördert auch die Verwendung von Quick, was zu mehr Transaktionen und mehr Umsatz führen wird. Denn einfacher als mit der Maestro Bankomatkarte kann der Zigarettenautomat nicht freigeschaltet werden, und einfacher als mit Quick kann am Zigarettenautomaten nicht bezahlt werden. -

Dr. Ewald Judt , Honorarprofessor , Wirtschaftsuniversität Wien
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