Vorgeschriebene Informationen für den Zahlungspflichtigen wurden im Test meist korrekt angegeben. Lediglich in fünf Prozent der Fälle fehlte die Gläubiger-Identifikationsnummer, in vier Prozent Verwendungszweck und/oder Mandatsreferenz. Ergänzend wurden meist auch IBAN und BIC angegeben. Die Banken verwendeten jedoch unterschiedliche Bezeichnungen für diese Informationen, was die Zuordnung der Zahlung erschwert.
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