BGH kippt Entgelt für Ausstellung einer Ersatzkarte

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. Oktober  2015 entschieden, dass die Entgeltklausel für die Ausstellung einer Ersatzkarte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank unwirksam ist (Aktenzeichen XI ZR 166/4). Wenn der Kunde der Bank Verlust oder Diebstahl einer Karte anzeigt, sei es eine vertragliche Nebenpflicht der Bank, eine Ersatzkarte auszustellen. Dafür ein Entgelt zu verlangen, benachteilige den Kunden unangemessen.

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