Card Process erhält Freigabe der Deutschen Kreditwirtschaft für Cash-Back

Quelle: CardProcess

Die Card Process GmbH hat als erste Netzbetreiber von der Deutschen Kreditwirtschaft die Freigabe für die Funktion "Bargeld abheben" erhalten. Damit können alle Händler, die die Girocard akzeptieren auch die Cash-Back-Funktion anbieten, ohne dafür eine Einzelvereinbarung mit der BaFin schließen zu müssen. Durch die Freigabe der deutschen Kreditwirtschaft gibt es jetzt eine standardisierte und mit der BaFin abgestimmte Regelung. Um auch kleineren Händlern Bargeldauszahlung zu ermöglichen, hatte die Deutsche Kreditwirtschaft  mit der BaFin die Vereinbarung getroffen, dass Netzbetreiber, die eine entsprechende Erlaubnis der Deutschen Kreditwirtschaft haben, "Bargeld abheben" anbieten dürfen. Ebenfalls neu ist, dass der Cashback-Betrag künftig separat in die Transaktionsnachricht eingestellt wird. Mit dem nächsten Terminal-Software-Update TA 7.2 wird diese Differenzierung der Händlerentgelte für Handelsumsatz und dem Bargeldbetrag möglich sein.

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