Bundesagentur für Arbeit kooperiert mit Barzahlen.de

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur will Auszahlungen von Leistungen wie dem Arbeitslosengelt II ab 2018 auch an der Ladenkasse ermöglichen und kooperiert dazu mit Barzahlen. de. Die Behörde hat klargestellt, dass es sich nicht um die Auszahlung von Regelleistungen geht, sondern um eine Lösung für Notsituationen, in denen schnell Bargeld gebraucht wird. In den Medien geäußerten Datenschutzbedenken hält die Bundesagentur für Arbeit entgegen, dass die Auszahlungsscheine mit dem Barcode neutral gehalten sind. Die Kooperation mit Barzahlen.de sei gewählt worden, weil die Kassenautomaten in den Jobcentern zu alt seien und ab 2019 nicht mehr gewartet werden könnten.

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