Cashback für alle - Abschied vom Geldautomaten?

Swantje Benkelberg

sb - Bisher war "Cashback", also die Bargeldversorgung an der Ladenkasse im Rahmen eines Bezahlvorgangs mit der Girocard, nur für große Handelsunternehmen eine Option. Seit 2012 ist der Service zwar Bestandteil der Girocard-Händlerbedingungen. Und gemäß § 1 Abs. 10 Nr. 4 ZAG ist er auch kein Zahlungsdienst. Eine Standardleistung der Netzbetreiber war Cashback jedoch nicht.

Das konnte dem Handel nicht gefallen, verschafft es doch den Großen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber kleineren Anbietern. Auch aus Sicht der Bank war das Procedere unbefriedigend. Schließlich ist die Bargeldversorgung ein nicht unbeträchtlicher Kostenfaktor. Und sie wird immer häufiger zum Thema öffentlicher Debatten. Angefangen hat das mit den Entgelten für die Nutzung der Geldautomaten durch die Kunden anderer Banken. Im Frühjahr 2017 bestimmten die von einigen Instituten eingeführten Entgelte auch für die Automatennutzung durch eigene Kunden die Diskussion. Und immer dort, wo Standorte geschlossen werden und der Geldautomat entfällt, kommt zumindest im ländlichen Raum regelmäßig die Diskussion um alternative Möglichkeiten der Bargeldversorgung hinzu - eine Thematik, die dort umso wichtiger ist, als auf dem Land auch die Kartenakzeptanz oftmals geringer ist als in Ballungsräumen. Regelmäßig verweisen die Banken und Sparkassen dann auf die Möglichkeit der Abhebungen im Einzelhandel. Je dichter das Netz der Händler mit Cashback-Service, umso leichter lassen sich die Gemüter beruhigen.

Die deutsche Kreditwirtschaft hat deshalb mit der BaFin die Vereinbarung getroffen, dass Netzbetreiber, die eine entsprechende Erlaubnis der DK haben, die Cashback-Funktion in ihr Leistungsportfolio aufnehmen und den Service damit allen angeschlossenen Händlern anbieten dürfen. Durch diese Freigabe der deutschen Kreditwirtschaft gibt es jetzt also eine standardisierte und mit der BaFin abgestimmte Regelung für alle.

Card Process macht den Anfang

Als erster Netzbetreiber hat die genossenschaftliche Card Process eine solche Freigabe erhalten. Alle von ihr angebotenen Zahlungsterminals sind mit der aktuellen Software ausgestattet und müssen nur entsprechend freigeschaltet werden. Natürlich wird sich Cashback dennoch nicht für alle Händler gleichermaßen lohnen - allein schon deshalb, weil sich an der Mindestgrenze von 20 Euro Einkaufsbetrag nichts ändert. Wollen die Banken langfristig weg von einem eigenen dichten Geldautomatennetz, dann müsste vermutlich über eine Absenkung dieser Grenze nachgedacht werden, um dem Verbraucher die Flexibilität zu geben, sich auch dann mit Bargeld zu versorgen, wenn er nur wenig einkauft.

Gleichwohl ist die neue Regelung sicher eine Verbesserung: Allein lebende Senioren etwa kommen vielleicht bei ihrem täglichen Lebensmitteleinkauf nicht so oft über die 20-Euro-Grenze - in der Apotheke dafür aber umso häufiger. Wenn es in der Diskussion um Filialschließungen um die Bargeldversorgung namentlich der weniger mobilen Älteren geht, könnte es da durchaus helfen, wenn die Apotheke einen Cashback-Service bietet.

Selbst jene Händler, die bisher schon Bargeld an der Ladenkasse auszahlen, können möglicherweise von der Neuerung profitieren. Denn der Service hat natürlich das Zeug dazu, die Warteschlangen an den Kassen anwachsen zu lassen - vermutlich ein Grund dafür, dass der Discounter Aldi (anders als zum Beispiel Rewe) Cashback nicht im Umfeld der Kassen bewirbt. Wenn also in dem Maße, wie die Infrastruktur der Banken schrumpft, die Nachfrage nach dem Bargeldservice des Einzelhandels wächst, dann könnte sich dies zum Ärgernis auswachsen - zumindest dann, wenn die Auszahlung nur von wenigen Händlern angeboten wird. An dieser Stelle ist eine Ausweitung des Angebots vermutlich hilfreich.

Differenzierung der Händlerentgelte für Handels- und Bargeldumsatz

Es gibt aber noch eine weitere Neuerung: Künftig soll der Cashback-Betrag separat in die Transaktionsnachricht eingestellt werden. Das ist gleichermaßen im Interesse der Kunden, wie auch in dem der Händler. Mit dem nächsten Terminal-Software-Update TA 7.2 wird die Differenzierung der Händlerentgelte für Handelsumsatz und dem Bargeldbetrag möglich sein. Dann können Händler genau sehen, was der Bargeldservice sie kostet. Die bereits seit der Einführung der neuen Girocard-Händlerbedingungen andauernde Diskussion um die Entgelte für Cashback wird damit zweifellos einen neuen Schub bekommen. Schon lange ist der Handel unzufrieden, auch noch dafür zahlen zu müssen, dass er den Banken die Aufgabe, die Bevölkerung mit Bargeld zu versorgen, teilweise abnimmt. Wenn die Kreditwirtschaft sich aus diesem Bereich sukzessive zurückziehen will und ihre Kunden auf den Handel verweist, dann wird sie über kurz oder lang die Entgelte für Cashback abschaffen oder zumindest senken müssen.

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