PSD2-Umsetzung: Wer wird profitieren?

Swantje Benkelberg

sb - In der Kommunikation zum Entwurf des PSD2-Umsetzungsgesetzes, den die Bundesregierung am 8. Februar dieses Jahres beschlossen hat, hat Bundesjustizminister Heiko Maas vor allem den Wegfall des Surchargings hervorgehoben. Mit Inkrafttreten des Gesetzes am 13. Januar 2018 wird es damit nicht mehr möglich sein, Preisaufschläge für Bezahlverfahren zur Generierung zusätzlicher Umsätze zu erheben. Die Bezahlung mittels Überweisung oder Lastschrift darf dann nur noch ohne Extrakosten angeboten werden. Und auch beim Interneteinsatz von Karten, die der Interchange-Regulierung unterliegen, wird dann kein Surcharging mehr möglich sein.

Dass die Bundesregierung diesen Aspekt des Gesetzes besonders hervorhebt, hat zweierlei Gründe. Zum einen ist dies zweifellos derjenige Aspekt des Gesetzes, der sich der Öffentlichkeit am einfachsten erklären lässt. Zudem gibt er dem Gesetzgeber die Möglichkeit, sich als verbraucherfreundlich positionieren - ungeachtet der Tatsache, dass die Vorgabe dazu vom europäischen Regulator kam.

Regulierungslücke schließt sich

Bekanntlich war das Surcharging im Internet lange schon ein besonderes Ärgernis, das wiederholt die Gerichte beschäftigt hat - zumal sich spätestens seit Inkrafttreten der Interchange-Regulierung der Eindruck aufdrängte, dass so mancher Anbieter versuchte, über die Entgelte für bestimmte Bezahlverfahren Zusatzeinnahmen zu generieren. Karteninhaber, die als Folge der Interchange-Deckelung mehr für ihre Karte bezahlen müssen, fühlten sich somit doppelt zur Kasse gebeten. Dem nicht gleich einen Riegel vorgeschoben zu haben war sicher ein Versäumnis des europäischen Gesetzgebers. Im Grunde schließt die PSD2 an dieser Stelle somit nur eine Regulierungslücke.

Ob Karten profitieren werden ist noch nicht ausgemacht

Der schwächelnden Marktposition der Kreditkarte im Internet kann das Surcharging-Verbot nur gut tun. Mittlerweile wird zwar in der Regel mindestens ein gebräuchliches Bezahlverfahren kostenfrei angeboten, wie es Verbraucherschützer gerichtlich durchgesetzt hatten. In der Regel war dies jedoch nicht die Kreditkarte. Insofern trug die bisherige Praxis zu einer Verdrängung der Kartenzahlung im Internet bei. Hier werden nun gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen.

Ob die Kreditkarte deshalb jedoch von der PSD2 profitieren wird, ist gleichwohl noch längst nicht ausgemacht. Schließlich sind es nicht die Kosten allein, die beim Kunden für die Wahl des Bezahlverfahrens den Ausschlag geben. Sondern auch das Vertrauen in die Sicherheit und die Bequemlichkeit spielen eine ganz entscheidende Rolle. Mit Blick auf die Frage, welche Bezahl verfahren letztlich zu den Gewinnern der PSD2-Umsetzung zählen werden, wird deshalb vermutlich vieles darauf an kommen, welche praktischen Lösungen auf Basis der finalen technischen Regulierungsstandards der Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) in den Markt gebracht werden und wie sich zum Beispiel das Erfordernis der Zwei-Faktor-Identifizierung nach fünf Transaktionen auf das Bezahlverhalten auswirken wird.

Denn Sicherheit und Bequemlichkeit stehen immer in einem Spannungsfeld. Nutzer setzen Sicherheit zwar voraus. Sobald sichere Verfahren zu kompliziert werden, verweigern sie sich, soweit das möglich ist. Die Erfahrung mit der europäischen Kontonummer "IBAN der Schrecklichen" zeigt jedoch, dass nach anfänglicher Aufregung auch Gewöhnungsprozesse einsetzen können.

Jetzt herrscht rechtliche Klarheit

Bei der starken Authentifizierung muss sich jetzt zeigen, ob sich aus den Vorgaben gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Anbieter ergeben. Die nun erreichten Ausnahmen - die in der EU-Richtlinie ausdrücklich angesprochen und insbesondere vom Handel und den Kartenorganisationen auch eingefordert wurden - sind zwar grundsätzlich richtig. Sicher müssen nicht alle Bezahlsituationen und -verfahren über einen Kamm geschoren werden. Jetzt wird sich erweisen, ob sie unter dem Strich nicht zu neuen Wettbewerbsverzerrungen führen, sei es zulasten kleiner Online-Händler gegenüber den Giganten der Branche, sei es zwischen den einzelnen Bezahlverfahren.

Wenn das nicht gelingt, wäre es vielleicht tatsächlich besser gewesen, den "ganz großen" Eingriff in den elektronischen Zahlungsverkehr vorzunehmen. Dann allerdings wären vermutlich entsprechende Vorlaufzeiten für die Umsetzung einzuplanen. Jetzt besteht zumindest erst einmal Klarheit.

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