Verknüpfung von Kapitalplanung und Risikotragfähigkeit

Umsetzungsrelevante Fragestellungen

Abbildung 1: Der Kapitalplanungsprozess Quelle: Pricewaterhouse Coopers

Michael Henneberger, Ronny Krol - Leasing-Unternehmen geraten wegen ihrer typischerweise niedrigen Eigenkapitalquote seit einigen Jahren verstärkt ins Visier der Finanzaufsicht. Die Leasing-Gesellschaften messen die Risikotragfähigkeit überwiegend durch das vermögenswertorientierte Verfahren unter Verwendung des Substanzwertes. Die Autoren gehen in diesem Beitrag der Frage nach, inwiefern die Risikotragfähigkeitsrechnung unter Berücksichtigung leasingspezifischer Besonderheiten in den Kapitalplanungsprozess überführt werden kann.

Im Rahmen der Novellierung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und deren Veröffentlichung zum 14. Dezember 2012 wurde der Kapitalplanungsprozess in AT 4.1 Tz. 9 der MaRisk in das Rahmenwerk aufgenommen. Ziel war, das Risikotragfähigkeitskonzept stärker um eine zukunftsgerichtete Komponente zu ergänzen, um einen potenziellen Kapitalbedarf dadurch frühzeitiger identifizieren zu können. Dabei geht die BaFin in der Regel von einem Betrachtungszeitraum für die Kapitalplanung von zwei bis drei Jahren über das Risikotragfähigkeitskonzept hinaus aus.1) Leasing-Gesellschaften messen die Risikotragfähigkeit überwiegend durch das vermögenswertorientierte Verfahren unter Verwendung des Substanzwertes. Fraglich ist dahingehend, inwiefern dieser für Zwecke der Kapitalplanung herangezogen werden kann.

Während Kreditinstitute die Kapitalplanung neben der Sicherstellung der Risikotragfähigkeit außerdem zur Sicherstellung der Eigenkapitalanforderungen heranziehen, konzentrierten sich Leasing-Institute aufgrund der grundsätzlichen Nichtanwendung der Eigenkapitalanforderungen gemäß Säule I (Aufsichtsrechtliche Sicht) bisher im Wesentlichen auf die Sicherstellung der Risikotragfähigkeit. Da aber auch die Leasing-Institute die Sicherstellung ihrer Fortführungsfähigkeit sowie die Interessen der verschiedenen Stakeholder berücksichtigen müssen, arbeiten bereits viele Gesellschaften mit einem eigenständig definierten Mindestkapital in Anlehnung an die Vorgaben des § 10 KWG. Die Kapitalplanung muss neben Veränderungen der eigenen Geschäftstätigkeit, der strategischen Ziele sowie des wirtschaftlichen Umfelds außerdem mögliche adverse Entwicklungen berücksichtigen.

Risikotragfähigkeit

Der Kapitalplanungsprozess stellt keine Erweiterung der eigentlichen Risikotragfähigkeitsrechnung einschließlich der Risikoquantifizierung dar.2) Vielmehr setzt dieser auf der Risikotragfähigkeitsrechnung auf und soll eine ausreichende Kapitalausstattung auch in zukünftigen Perioden gewährleisten (siehe Abbildung 1, Seite 208). Bei der Kapitalplanung kommt insbesondere der Risikodeckungsmasse Bedeutung zu, welche sich abhängig von dem zugrunde liegenden Risikotragfähigkeitskonzept bestimmt.

Generell lassen sich drei Verfahren für die Bestimmung der Risikotragfähigkeit unterscheiden. Neben den vermögenswertorientierten und periodischen Verfahren existiert das regulatorische Verfahren. Da, wie bereits erwähnt, Leasing-Gesellschaften nicht den Eigenkapitalvorschriften aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit nach § 1 Absatz 1a Nummer 10 KWG unterliegen, ist dem regulatorischen Verfahren in der Praxis keine Bedeutung beizumessen.3)

Das periodische Verfahren stellt das bilanzielle Eigenkapital, das Planergebnis des nächsten Geschäftsjahres sowie gegebenenfalls die in diesem Zeitraum realisierbaren stillen Reserven dem Ergebnisrisiko des Geschäftsjahres im Sinne einer Aufwandserhöhung oder Ertragsminderung gegenüber. Hinsichtlich der Berechnungssystematik stellt dieses Verfahren sehr stark auf die handelsrechtlichen Ergebnisse des Geschäftsjahres ab. Für Leasing-Gesellschaften ist das Verfahren zwar denkbar, jedoch wegen der leasingtypischen asynchronen Aufwands- und Ertragsverläufe kritisch zu hinterfragen, um Fehlimpulse zu vermeiden.4)

Zur Eliminierung der periodischen Verschiebungen aus dem Leasing-Geschäft hat sich bei Leasing-Instituten in der Praxis das vermögenswertorientierte Verfahren etabliert. Hierbei stellt man das Risikodeckungspotenzial - als barwertiger Vermögenswert - dem ökonomischen Risiko gegenüber. Für die Risikodeckungsmasse wird bei Leasing-Gesellschaften im Wesentlichen der Substanzwert herangezogen, welcher die stillen Reserven sowie sämtliche erwarteten zukünftigen Erträge und Aufwendungen aus dem Leasing-Vertragsbestand enthält.

Bei der Quantifizierung der Risiken unterscheidet man zwischen erwarteten und unerwarteten Verlusten. Standardrisikokosten gehören dabei zu den erwarteten Verlusten und finden bereits als Kostenkomponente bei Vertragsgestaltungen und damit im Substanzwert Berücksichtigung. Sie bilden somit kein zusätzliches kaufmännisches Risiko. Bedeutsamer für die Berechnung der Risikotragfähigkeit sind daher die unerwarteten Verluste. Eine Quantifizierung der unerwarteten Verluste erfolgt dabei je nach Risikoart und Komplexität der Risikoquantifizierung in der Regel durch Value-at-Risk-Modelle (Adressenausfallrisiken) oder Expertenschätzungen (zum Beispiel Operationelle Risiken).

Die Berechnung anhand von Value-at-Risk-Modellen erfolgt mit historischen oder hypothetischen Daten, basierend auf definierten Konfidenzintervallen. Das Risiko resultiert dabei aus dem Maximalverlust einer Risikoposition, der innerhalb eines bestimmten Zeitraums mit einer gegebenen Wahrscheinlichkeit nicht überschritten wird. Für Zwecke der Risikotragfähigkeit bemisst sich der Betrachtungszeitraum dabei in der Regel auf ein Jahr, wodurch für Zwecke der Kapitalplanung Anpassungen notwendig sind.

Verknüpfung mit der Gesamtplanung

Als Grundlage für den Kapitalplanungsprozess sollte die Geschäftsstrategie sowie die zu dieser konsistente Risikostrategie herangezogen werden. Die Strategien stellen dabei ein Bindeglied zwischen der Risikotragfähigkeitsrechnung und dem Kapitalplanungsprozess dar. Die Geschäftsstrategie beinhaltet die zukünftigen geplanten Ziele des Instituts und die Annahmen zu den internen (beispielsweise Kapitalmaßnahmen) sowie externen (etwa Marktentwicklung, Wettbewerbssituation) Einflussfaktoren. Darauf aufbauend werden über die Risikostrategie die wesentlichen Risiken sowie deren Risikotoleranzen definiert, welche über das Risikotragfähigkeitskonzept quantifiziert und zu Steuerungszwecken limitiert werden.

Der aus dem Kapitalplanungsprozess bestehenden Anforderung, auch die Veränderungen der eigenen Geschäftstätigkeit, der strategischen Ziele sowie der Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds zu berücksichtigen, würde damit entsprochen. Gleichwohl können dadurch natürlich nur die erwarteten Veränderungen Berücksichtigung finden, welche die Strategien bereits enthalten. Unerwartete - negative - Veränderungen müssten hingegen über die Einbeziehung der möglichen adversen Entwicklungen berücksichtigt werden. Da der Kapitalplanungsprozess auf der Risikotragfähigkeitsrechnung aufbaut, wird durch Verknüpfung mit der Geschäfts- und Risikostrategie der ganzheitlichen zukünftigen Risikobetrachtung Rechnung getragen. Dabei ist auf die Konsistenz zwischen den Strategien und der Kapitalplanung zu achten.

Neben der Geschäftsführung sollten möglichst alle Organisationseinheiten eingebunden werden, die bei der Festlegung der Geschäfts- und Risikostrategie mitwirken. Dies betrifft insbesondere die Risikocontrolling-Funktion als Risikoverantwortender sowie die Unternehmenssteuerung/ -controlling als für die Planung und Budgetierung verantwortlicher Bereich. Teilweise haben sich in der Praxis Task-Force-Runden etabliert, bei denen die Experten des Unternehmens zentral über Fragen zur Gesamtplansteuerung beraten und entscheiden.

Ermittlung künftiger Risiken

Die BaFin hat in ihren Erläuterungen klargestellt: Die in der Risikotragfähigkeit vorgenommenen Berechnungen müssen nicht auf den Zeitraum der Kapitalplanung ausgedehnt werden. Gleichwohl sollte die Fortschreibung auf den Erkenntnissen der Risikotragfähigkeitsberechnung aufsetzen. Es ist jedoch angesichts der mit dem längeren Planungshorizont einhergehenden erhöhten Unsicherheit keine so umfassende Analyse wie beim Risikotragfähigkeitskonzept erforderlich.5)

Daraus folgt: Der Schwerpunkt liegt auf der Projektion der wesentlichen Größen, wodurch unwesentliche Elemente wegen des fehlenden zusätzlichen Erkenntnisgewinns vernachlässigt werden können.

Einfache Modelle gehen von gleichbleibenden Rahmenbedingungen aus, wodurch es möglich ist, auch für die Fortschreibung der Risiken auf die Werte der Risikotragfähigkeitsberechnung zurückzugreifen. Dies bedeutet beim vermögenswertorientierten Verfahren eine Fortschreibung der wesentlichen Risiken für das Risikopotenzial.6)

Trotz der Konzentration des Kapitalplanungsprozesses auf wesentliche Elemente, ist eine reine Übernahme der Risikoquantifizierung in die einzelnen Jahre des Betrachtungszeitraumes nur in sehr ausgewählten Fällen möglich, da dieses Vorgehen implizit unterstellt, dass die Gesellschaft in der Zukunft den gleichen Risiken wie in der Gegenwart ausgesetzt ist.

Da das Geschäftsmodell von Leasing-Gesellschaften teilweise starken Preisschwankungen unterliegt, zum Beispiel bei der Verwertung der Leasing-Objekte, ist die Vorgehensweise grundsätzlich kritisch zu hinterfragen. Demgegenüber kann bei der Annahme eines konstanten Leasing-Portfolios eine Hochrechnung ausreichend sein.7) In den meisten Fällen stellt diese vereinfachte Vorgehensweise nur einen ersten Schritt zur Bestimmung des Kapitalbedarfs dar.

Bei der Bestimmung der abzudeckenden Risiken sind die Erkenntnisse aus den Strategien und damit aus der Gesamtplanung zu berücksichtigen. Beabsichtigte Veränderungen der eigenen Geschäftstätigkeit können dabei neue Vertragsarten, wie beispielsweise die Einführung von nutzungsbasierten Vergütungsmodellen, oder neue Objektarten sein. Eine sich ändernde Risikoakzeptanz der Gesellschaft sollte in die Kapitalplanung ebenfalls einfließen.

Darüber hinaus können Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds, beispielsweise durch veränderte Marktpreise oder erhöhte Ausfallraten, bestehen. In diesen Fällen gilt, die Einzelrisiken mittels Risikosensivitäten anzupassen.

Ermittlung der Risikodeckungsmasse

Der Substanzwert bildet im vermögenswertorientierten Verfahren die Grundlage zur Bestimmung der Risikodeckungsmasse. Ziel ist dabei, den sich aus der Abwicklung des Leasing-Vertragsbestandes ergebenden Netto-Vermögenswert zu bestimmen, wobei dieser prinzipiell das zukünftig erwartete Neugeschäft vernachlässigt.

Für Zwecke des Risikotragfähigkeitskonzepts und damit einhergehend der Kapitalplanung muss sich der Substanzwert jedoch nicht zwangsläufig auf den Betrachtungszeitraum und den Abbau der sich zum Planungszeitpunkt vorhandenen Verträge reduzieren, sondern kann innerhalb der Jahre des Betrachtungszeitraums unter Berücksichtigung der Neugeschäftserwartungen fortgeschrieben werden.

Dabei ist analog der Berechnungen der Risiken außerdem auf die in der Strategie zugrunde liegenden Annahmen zurückzugreifen. Werden Neugeschäftserwartungen berücksichtigt, so muss dies begreiflicherweise vorsichtig unter Abzug damit einhergehender Risiken sowie Bestandkosten geschehen.8)

Aber nicht nur Auswirkungen auf die Substanz und damit auf die stillen Reserven sind zu erfassen; eine Veränderung des Eigenkapitals muss in die Kapitalplanung ebenso mit einfließen. Unter anderem sind regelmäßige Ausschüttungen sowie Kapitalmaßnahmen bei den Planwerten zu berücksichtigen, sodass die Auswirkungen bei der Ermittlung der Risikodeckungsmasse Anwendung finden.

Festlegung des Mindestkapitals

Wurden die Risiken sowie die Risikodeckungspotenziale für die einzelnen Jahre des Betrachtungszeitraums ermittelt, so gilt es, diese gegenüberzustellen und den Kapitalbedarf abzuleiten. Grundsätzlich sollte der in der Risikotragfähigkeitsrechnung auf das Risikodeckungspotenzial gegebenenfalls vorgenommene Risikoabschlag auch in der Kapitalplanung vorgenommen werden. Dies führt zur Berücksichtigung eines Sicherheitenpuffers, um eine Unterdeckung von schlagend werdenden Risiken in späteren Geschäftsperioden zu vermeiden beziehungsweise entgegenzuwirken. In Anbetracht der Spezifika des Leasing-Geschäfts und der von allen Stakeholdern angestellten wirtschaftlichen Betrachtungsweise sollte das Ziel- oder Mindestkapital nicht auf Bilanz-, sondern auf wirtschaftlichen Größen definiert werden, das heißt unter Berücksichtigung des Substanzwertes.

Daneben empfiehlt es sich, die Eigenkapitalkomponente als solche kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls durch einen Zielwert festzulegen. Zwar sind die Mindesteigenkapitalanforderungen generell auf Finanzdienstleistungsinstitute nicht anzuwenden, jedoch könnten Gläubiger- und Fremdkapitalgeberinteressen zu berücksichtigen sein. Neben beispielsweise notwendigen Ausschüttungen, kann eine Ziel-Eigenkapitalquote im Rahmen der Kreditvergabe erforderlich sein beziehungsweise die Refinanzierungskonditionen beeinflussen.

Neben den Stakeholder-Interessen wird aufsichtsrechtlich verstärkt aus der Entwicklung des Eigenkapitals auf eine ordnungsgemäße Umsetzung der Risikotragfähigkeitsrechnung geschlossen. Daher sind auch solche Effekte zu würdigen, die sich nicht ausschließlich auf die Substanz (beispielsweise erhöhte Adressenausfallrisiken auf zukünftige, noch nicht fällige Raten), sondern direkt auf das Eigenkapital (wie zum Beispiel Adressenausfallrisiko aus bereits fälligen Leasing-Raten) auswirken können.

Adverse Entwicklungen

Neben den erwarteten Veränderungen ist der Kapitalplanung hinsichtlich der Berücksichtigung von möglichen adversen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Dabei müssen gemäß den Erläuterungen zu den Ma-Risk nicht zwingend die Stresstests nach AT 4.3.3. der MaRisk herangezogen werden. Vielmehr sind hierbei mögliche negative Abweichungen der Prämissen der Gesamtplanung gemeint. Das Ziel besteht darin, mögliche negative Entwicklungen früh zeitig zu erkennen, um Steuerungsimpulse abzuleiten. Gemäß Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom März 2013 wird adversen Entwicklungen in der Praxis unter anderem noch durch eine zu geringe Berücksichtigung von limitierenden Faktoren bei der Kapitalbeschaffung nicht genug Bedeutung beigemessen.9)

Dabei sind die Szenarien grundsätzlich sehr subjektiv und institutsindividuell abhängig von dem jeweiligen Geschäftsmodell der Leasing-Gesellschaft festzulegen. Die Grundlage sollten hier jedoch wieder die Annahmen der Geschäfts- und der Risikostrategie bilden. So können sich bei den Einzelrisiken erhöhte Ausfallwahrscheinlichkeiten im Adressenausfallrisiko oder geänderte Markt preise der Objekte sowie abweichende Refinanzierungskonditionen im Marktpreisrisiko niederschlagen. Demgegenüber kann sich auch eine schwächere Nachfrage oder Einstellung des Neugeschäfts aufgrund von aufkommenden Liquiditätsrisiken auf den Kapitalplan auswirken.

Im Prinzip kann jedes Institut selbst festlegen, welche Ausprägungen bei der Berücksichtigung der adversen Entwicklungen im Kapitalplanungsprozess Anwendung finden. So reicht die Anwendungsvielfalt von einzelnen Sensivitätsanalysen bis hin zu Szenarioanalysen, die aber vielfach auf den im Institut vorhandenen Stresstests aufbauen. Folgt man der Regel, dass die Durchführung der adversen Entwicklungen nicht mit den Stresstests aus der Risikotragfähigkeitsrechnung zu vergleichen ist, sollte eine weniger komplexe Fortschreibung der Stresstests den Anforderungen entsprechen.

Ableitung von Maßnahmen

Durch die Gegenüberstellung der zukünftig erwarteten Risikodeckungsmasse und der zukünftigen Risiken lässt sich der Kapitalbedarf ableiten. Dieser würde sich aus einem Überhang der Risiken ergeben. Selbst wenn sich aus der Differenzbetrachtung keine direkten Handlungsmaßnahmen ergeben, ist das nach den adversen Entwicklungen verbleibende Kapital kritisch zu hinterfragen. So können Handlungsmaßnahmen beispielsweise bei einer geplanten Ausweitung der Geschäftstätigkeit notwendig sein. Unabhängig davon empfiehlt es sich, gegebenenfalls bestehende Sicherheitenpuffer in die Analyse einzubeziehen.

Ergibt sich aus der Gegenüberstellung eine Kapitalunterdeckung in den nächsten Jahren, sind entsprechende Handlungsmaßnahmen zu identifizieren und entsprechend festzulegen (siehe Abbildung 2, Seite 210). Die Maßnahmen sollten jedoch hinsichtlich ihrer Durchführbarkeit beziehungsweise der Kurzfristigkeit ihrer Umsetzungsmöglichkeit untersucht werden. Dabei sind sie so detailliert wie möglich festzulegen, um ihren praktischen Nutzen zu erhöhen.10) Neben einer Erhöhung der Risikodeckungsmasse durch externe Zuführung von Eigenkapitalmitteln oder der Thesaurierung von künftigen Gewinnen, kann zum anderen eine Reduktion von Risiken bewirkt werden, so zum Beispiel durch einen Risikotransfer im Rahmen des Forderungsverkaufs.

Überwachung des Kapitalplanungsprozesses

Die Annahmen des Kapitalplanungsprozesses sind regelmäßig zu überwachen. Dies setzt voraus, dass der Kapitalplanungsprozess im Rahmen des Risikocontrollings- und des Risikomanagementprozesses angemessen berücksichtigt wird. Dem Grundgedanken der Gesamtplanung folgend, führt eine Anpassung der den Strategien zugrunde liegenden Annahmen zwangsläufig zur Anpassung der Kapitalplanung. Daher wäre eine Anbindung an den Strategieprozess eine Option.

Neben der Anbindung an den Strategieprozess ist es denkbar, die Durchführung des Kapitalplanungsprozesses an die Durchführung der anlassbezogenen Stresstests zu knüpfen, wodurch schlagend werdende Risikotrigger auch über den grundsätzlichen Betrachtungshorizont der Stresstests von einem Jahr hinaus mit ihren Auswirkungen in der Kapitalplanung Berücksichtigung finden.

Kapitalbedarf überwachen

Die Implementierung des Kapitalplanungsprozesses im AT 4.1 der Ma-Risk macht deutlich, welche Bedeutung die Kapitalplanung innerhalb des Konzepts der Risikotragfähigkeit einnehmen soll. Als Erweiterung stellt er dabei sicher, dass in zukünftigen Perioden ausreichend Kapital beziehungsweise Risikodeckungsmasse zur Abdeckung der Risiken vorhanden ist. Die Herausforderung besteht dabei im Umgang mit der Unsicherheit. Dieser soll einerseits begegnet werden, indem bei der Kapitalplanung wie auch bei der Risikotragfähigkeit die Erkenntnisse und Prämissen der Geschäfts- und Risikostrategie zu berücksichtigen sind. Zum anderen sollen durch die Berücksichtigung von adversen Entwicklungen mögliche Abweichungen von den Planwerten bereits im Vorfeld erkannt werden.

In Anbetracht der in der Zukunft immer stärker werdenden Ungenauigkeit hinsichtlich der notwendigen Schätzungen muss der Kapitalplanungsprozess nicht mit einem Detailgrad wie die Risikotragfähigkeitsrechnung durchgeführt werden. Jedoch sollte insbesondere zur Wahrung der Konsistenz die Kapitalplanung auf den Erkenntnissen aus der Risikotragfähigkeitsrechnung aufsetzen. Die einheitliche Anwendung stellt eine fortschreibende Risikobetrachtung im Kapitalplanungsprozess trotz möglicher Vereinfachungen sicher. Diesem Grundsatz folgend, bietet es sich daher an, für die Berücksichtigung von adversen Entwicklungen auf die vorhandenen Stresstests als Ausgangsbasis zurückzugreifen.

Da Leasing-Gesellschaften überwiegend auf das vermögenswertorientierte Verfahren und damit auf den Substanzwert zurückgreifen, ist dieser im Rahmen eines Planwertes unter Berücksichtigung des Neugeschäfts fortzuschreiben, den zukünftigen Risiken für jedes Jahr des Betrachtungszeitraums gegenüberzustellen und daraus der Kapitalbedarf abzuleiten. Dabei sollte auch bei Leasing-Gesellschaften ein Mindestkapital festgelegt werden, um Steuerungsimpulse ableiten zu können. Diese können sich in akuten beziehungsweise potenziellen Maßnahmen widerspiegeln. Unabhängig davon empfiehlt es sich jedoch, den Kapitalbedarf regelmäßig zu überwachen und gegebenenfalls anlassbezogen durchzuführen.

1) Quelle: MaRisk-Novelle 2012 - Veröffentlichung der Endfassung Anschreiben an die Verbände; Kapitalplanungsprozess; 14. Dezember 2012.

2) Quelle: MaRisk-Novelle 2012 - Veröffentlichung der Endfassung Anschreiben an die Verbände; Kapitalplanungsprozess; 14. Dezember 2012.

3) Quelle: Anwendungshinweise zur Umsetzung der Risikotragfähigkeitsrechnung; Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen, S. 9 - 10.

4) Quelle: Anwendungshinweise zur Umsetzung der Risikotragfähigkeitsrechnung; Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen, S. 14.

5) Quelle: Monatsbericht März 2013; Deutsche Bundesbank, S. 42.

6) Voraussetzung ist, dass die Risikoquantifizierung in der Risikotragfähigkeitsrechnung auf einen jährlichen Betrachtungshorizont erfolgte.

7) Kapitalplanung für einen nachhaltigen Going Concern; in Kreditwesen; S. 35; Büschelberger, Jürgen; Hortmann, Steffen.

8) Aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte; Rn. 82-83; Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht vom 7.12.2011.

9) Bankinterne Methoden zur Ermittlung und Sicherstellung der Risikotragfähigkeit und ihre bankaufsichtliche Bedeutung; Monatsbericht März 2013; S. 43; Deutsche Bundesbank.

10) Risikomanagement im Leasing; Glaser, Christian; S. 164.

DIE AUTOREN: Michael Henneberger, Frankfurt/M., Wirtschaftsprüfer/ Steuerberater, ist als Partner bei der Pricewaterhouse Coopers AG im Bereich Financial Services deutschlandweit für die Prüfung und Beratung von Leasing- und Factoring-Gesellschaften verantwortlich.E-Mail:michael.henneberger[at]de.pwc[dot]comRonny Krol, Düsseldorf, Wirtschaftsprüfer, ist als Prüfungsleiter bei der Pricewaterhouse Coopers AG im Bereich Financial Services in der Prüfung und Beratung von Leasing- und Factoring-Gesellschaften tätig.E-Mail: ronny.krol[at]de.pwc[dot]com

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