Kommunale Haushalte

Anhebung der Realsteuern - bald neu geregelt?

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe erörtert derzeit ein neues Konzept zur
Erhebung der Grundsteuer. Geplant ist die Wertermittlung nach
Bodenrichtwerten, die Einteilung nach Typen wie Büros, Fabriken,
Einfamilienhäusern und Mietwohnungen sowie die anschließende pauschale
Besteuerung.
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Im vergangenen Jahr hatten die deutschen Städte und Gemeinden ihre
Realsteuern zumeist nur moderat angehoben. Laut einer aktuellen
Aufstellung des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik
Nordrhein-Westfalen (LDS NRW) lag der Hebesatz für die Grundsteuer A,
die sich auf land- und fortwirtschaftlich genutzte Flächen bezieht, in
6 121 Fällen zwischen 200 und 299 Prozent sowie in 5 414 Kommunen
zwischen 300 und 399 Prozent. Bei der Grundsteuer B, die alle anderen
Grundstücke betrifft, betrug der Hebesatz in 9 328 Städten 300 bis 399
Prozent. Noch größer ist die Übereinstimmung bei der Gewerbesteuer, wo
in 10 741 Gemeinden um 300 bis 399 Prozent erhöht wurde.
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Während bei der Grundsteuer A und B immerhin 190 beziehungsweise 30
Kommunen die Sätze um weniger als 200 Prozent anhoben, betrugen die
Hebesätze der Gewerbesteuer mindestens 200 Prozent. In zwölf Gemeinden
lag der Hebesatz der Grundsteuer A über 600 Prozent, bei der
Grundsteuer B waren es nur zwei Gemeinden und bei der Grundsteuer nur
eine Stadt. Aufgrund von Gebietsreformen wiesen je nach Steuerart 40
(Grundsteuer A) bis 49 (Gewerbesteuer) Gemeinden (noch) uneinheitliche
Hebesätze aus.

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