Recht und Steuern

Badenia erfolgreich vor dem BGH

Der XI. Senat des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe hat drei für die Deutsche Bausparkasse Badenia AG, Karlsruhe, erfolgreiche Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) Celle bestätigt, indem die "Nichtzulassungsbeschwerden" der Kläger vom BGH zurückgewiesen wurden. Das OLG Celle hatte in den drei Verfahren der Badenia Recht gegeben und die Klagen der Darlehensnehmer abgewiesen. Gegen diese richterliche Entscheidung legten die Kreditnehmer eine Nichtzulassungsbeschwerde ein. Mit der Zurückweisung des höchsten deutschen Gerichts sind die Urteile nun zugunsten der Badenia rechtskräftig.

Die Kunden hatten in ihren Prozessen vorgetragen, sie seien arglistig getäuscht worden. Ihnen seien durch die Vertriebe von vornherein zu hohe Mietpoolausschüttungen versprochen worden. Die Entscheidungen des BGH zeigen nun, dass die Vorwürfe einer arglistigen Täuschung nicht zutreffen und dass die Grundsätze, nach denen das OLG Celle die Klagen abgewiesen hat, im Einklang mit der BGH-Rechtsprechung stehen. Auch hatten die Kläger behauptet, es sei eine Haftung der Badenia wegen sogenannter "versteckter Innenprovisionen" gegeben. Der BGH bestätigt durch seine Entscheidungen seine ständige Rechtsprechung, wonach der Umstand, dass aus den Kaufpreisen ohne besonderen Ausweis Provisionen gezahlt worden waren, keine Haftung begründet.

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