Bausparkassen gewinnen Streit vor BGH

Die Bausparkassen können aufatmen. Im Streit um die Kündigung von gut verzinsten Bauspar-Altverträgen haben die Institute vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Recht bekommen. Wenn Sparer zehn Jahre lang ihren Anspruch auf ein Baudarlehen nicht geltend machen, könne ihnen der Vertrag gekündigt werden, befand der für Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des BGH am Dienstag in Karlsruhe. „Bausparverträge sind in der Regel zehn Jahre nach Zuteilung kündbar“, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Ellenberger. Geklagt hatten zwei Kunden der Bausparkasse Wüstenrot. Sie hatten vor dem Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) noch gesiegt. Ein Urteil zugunsten der Bausparer hätte die Branche in größere Bedrängnis bringen können.

Nach der Ansparphase erwirbt der Bausparer das Recht auf ein Darlehen, es ist damit zuteilungsreif. Angesichts der niedrigen Zinsen verzichten viele Kunden derzeit aber auf den Kredit und kassieren lieber die lukrativen Zinsen auf ihre Sparguthaben. Der Anwalt von Wüstenrot, Reiner Hall, hatte in der Verhandlung erklärt, die Bausparkassen in Deutschland gäben derzeit nur noch acht Prozent ihrer Einlagen als Darlehen aus. Früher habe der Anteil bis zu 40 Prozent ausgemacht. Bei allem verständlichen Ärger bei den Betroffenen Kunden ist es doch gut, dass nun endlich Rechtssicherheit herrscht. 

Noch keine Bewertungen vorhanden


X