Landgericht München kippt bayerische Mietpreisbremsenverordnung

Das Landgericht München I hat in einem Berufungsurteil entschieden, dass die Mietpreisbremsenverordnung der Bayerischen Staatsregierung unwirksam ist. Die Rechtmäßigkeit der bundesgesetzlichen Regelungen im BGB zur Einführung der Mietpreisbremse zieht das Gericht dabei ausdrücklich nicht in Zweifel. Sie seien mit dem Grundgesetz vereinbar und verstießen nicht gegen die Eigentumsgarantie. Auch liege in München ein angespannter Wohnungsmietmarkt vor, der grundsätzlich die Einführung einer Mietpreisbegrenzung bei Neuabschluss von Mietverträgen rechtfertige. Allerdings muss das Bundesgesetz von den Ländern umgesetzt werden. Sie müssen per Verordnung regeln, in welchen Kommunen die Mietpreisbremse gelten soll, wo und warum es angespannte Wohnungsmärkte gibt, sodass hier die Mietpreisbremse gelten soll. Diesen Anforderungen wird die von der Bayerischen Staatsregierung erlassene Mietpreisbremsenverordnung dem Urteil zufolge nicht gerecht. Dieser Formverstoß führt nach der Entscheidung des Landgerichts insgesamt zur Unwirksamkeit der Mietpreisbegrenzungsverordnung.  

Die Rechtsfolgen dieses formalen Fehlers des bayerischen Verordnungsgebers sind für die betroffenen Mieter fatal, heißt es in einer Stellungnahme des Deutschen Mieterbundes. Für in Bayern und in München bestehe jetzt eine große Rechtsunsicherheit. Am 24.Juli 2017 hat die bayerische Landesregierung zwar nachgebessert und eine Begründung für die Verordnung geliefert. Ob Verordnung damit jetzt wirksam ist, ist mit dem Urteil nicht geklärt.

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