Cédulas-Gesetzgebung in Spanien vor Anpassung

Spanien, dem mit 14,6 Prozent nach Frankreich drittgrößten Segment im iBoxx Covered Index, dürften nach Auffassung der Bayern-LB mit der in diesem Jahr an Fahrt aufgenommenen Vereinheitlichung der europäischen Regeln für Covered Bonds deutliche Veränderungen seiner Covered-Bond-Gesetz gebung ins Haus stehen. So beinhaltet der Anfang Juli vom EU-Parlament mit großer Mehrheit verabschiedete Vorschlag diverse Mindestanforderungen, die die aktuelle Cédulas-Gesetzgebung - die das Kreditinstitut im Vergleich zu vielen anderen Gesetzen als für In ves toren nachteilig einstufen - nicht erfüllt.

Neben einigen Änderungen, die die Rechte von Investoren stärken, wie die Einführung einer Liquiditätsreserve, Implementierung eines Treuhänders zur Deckungsstocküberwachung und eines separaten Deckungsstockverwalters im Insolvenzfall, könnten auch für Anleger nachteilige Regelungen, wie beispielsweise eine Reduzierung der aktuell hohen Übersicherung oder ein wegfallender Anspruch auf das gesamte Hypothekenbuch einhergehen. Allerdings geht man in München, nicht zuletzt aufgrund der Systemrelevanz von Cédulas für spanische Banken, davon aus, dass der spanische Rechtsrahmen so verändert wird, dass Investoren netto keine Nachteile hinnehmen müssen und den heimischen Emittenten keine Refinanzierungsprobleme entstehen.

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