Uneinsichtigen Mietern droht Kündigung

Vernachlässigen Mieter ihre Wohnung oder mindern sie unberechtigt die Miete, müssen sie mit der Kündigung rechnen. Besonders gilt dies, wenn sie trotz eines gegen sie ergangenen Gerichtsurteils weiterhin ihre mietvertraglichen Pflichten nicht ordentlich erfüllen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (Aktenzeichen VIII ZR 39/15) hervor. Im entschiedenen Fall hatte ein Mieter wegen Schimmels in der Wohnung die Miete gemindert.

Dagegen klagte der Vermieter. Das Amtsgericht stellte fest, dass der Mieter den Schimmel durch falsches Lüften und Heizen selbst verschuldet hatte. Er wurde daher verurteilt, die eingetretenen Schäden zu beseitigen und die gekürzte Miete nachzuzahlen. Dem kam er nicht nach - im Gegenteil: der Mieter kürzte weiterhin die Miete und machte den Vermieter für den Schimmel verantwortlich. Sein Wohnverhalten änderte er nicht. Daraufhin kündigte der Vermieter die Wohnung.

Der Bundesgerichtshof entschied, dass das uneinsichtige Verhalten des Mieters eine Kündigung rechtfertige. Er verletze trotz eines gegen ihn ergangenen Urteils weiterhin nicht unerheblich seine mietvertraglichen Pflichten. Außerdem hatte er den Schaden nicht ersetzt, wozu er verurteilt worden war. Der Bundesgerichtshof verwies den Fall an das Landgericht zurück, da noch entscheidungsrelevante Fakten zu ermitteln waren.

(Wüstenrot Bausparkasse)

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