Steuerstrafrecht: Bank als Beschuldigte

Wolfgang Joecks/Markus Jäger/Karsten Randt, Steuerstrafrecht mit Zoll- und Verbraucherstrafrecht, Verlag C.H. Beck, München, 8. völlig überarbeitete Auflage, XXVII, 987 Seiten, 129,00 Euro, ISBN 978-3-406-65094-9.

Spätestens seit Steuerhinterziehungen mittels Whistleblower-CDs aufzufliegen drohen und Durchsuchungen bei Großbanken keine Seltenheit mehr sind, hat das Interesse am Steuerstrafrecht auch bei kleinen und mittleren Kreditinstituten schlagartig zugenommen. Da kein Bankleiter sicher sein kann, möglicherweise Täter oder Mittäter bei einer Straftat zu sein, ist der hier empfohlene Band "Steuerstrafrecht" zur Analyse der eigenen Situation ausgesprochen nützlich. Die umfangreiche Einführung verhilft zum Verständnis der Thematik. Ganz wesentlich für Banker sind die nachstehenden Hauptkapitel des Werkes:

§ 369 AO. Im "allgemeinen Teil" des Steuerstrafrechts werden Täterschaft, und für den Nutzer in der Regel Wesentlicher: die Teilnahme (Beihilfe!) behandelt. Die Überlegungen zum Tatbestand der "Begünstigung" sind für Kreditinstitute deshalb von Relevanz, weil § 369 AO die Strafvorschriften des Geldwäschegesetzes und § 257 StGB für das Steuerrecht ergänzt. Die Straftatbestände: § 370 AO "Steuerhinterziehung" und § 371 "Selbstanzeige" werden extensiv erörtert. § 370 AO hat deshalb große Bedeutung für das Kreditinstitut, weil es Beteiligter im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren sein kann. Über die Selbstanzeige eines Bankverantwortlichen ist dann nachzudenken, wenn er bei der Steuerstraftat mitgewirkt hat.

Das Buch ermöglicht eine intensive Auseinandersetzung mit dem Stoff und bietet Lösungsansätze zur "Vornewegverteidigung". Zahlreiche Beispiele, Verweise und die Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung verhelfen dem Leser zu vertieften Erkenntnissen. Wichtig: Für die Strafverfolgungsbehörden (SteuFa/StraBu) beginnen die Probleme der Tatbestandserfüllung schon mit der Auslegung des Begriffs "Angaben machen" in der Steuererklärung. Denn der Steuerpflichtige kann, auch nach Auffassung der Finanzgerichte, ohne Rechtskenntnisse keine zutreffende Steuererklärung mehr abgeben. Die ausgiebige Erörterung dieses Themas kann eventuell hilfreich werden. Der Band greift auch die "Verlagerung von Einkünften ins Ausland" auf und die Verknüpfung der "Untreue" gemäß § 266 StGB mit § 370 AO: Durch die Untreuehandlung kann die Gewinnermittlung des Unternehmens berührt sein; Beihilfe durch die Bank ist möglich. Die komplexe Abhandlung allein des Themas "Steuerhinterziehung" und die verständliche Aufbereitung der schwierigen Materie verdient höchsten Respekt. In einem gesonderten Abschnitt wird die "Verantwortlichkeit von Bankangestellten" knapp, aber dennoch wesentlich behandelt: nämlich die Schwierigkeit strafrechtlich einwandfrei "Beihilfe" feststellen zu können. Das gilt etwa verneinend dafür, dass eine Festgeldanlage hereingenommen wird, in dem Wissen, dass der Kunde sie nicht ordnungsgemäß erklären wird; bejahend für die Eröffnung eines Depots auf falschen Namen.

Hervorzuheben sind die Ausführungen zu § 371 AO schon deshalb, weil der Gesetzgeber die Möglichkeiten, eine wirksame Selbstanzeige abzugeben, drastisch erschwert hat. Die zahlreichen "Sperrwirkungen" (zum Beispiel Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung) werden ausführlich behandelt, die erheblichen Auslegungsschwierigkeiten im rechtlichen Meinungsstreit betrachtet. Von hoher Relevanz für Bankverantwortliche ist § 397 AO "Einleitung des Strafverfahrens", insbesondere dann zum "Verdacht als Voraussetzung der Einleitung des Strafverfahrens", zu den Anforderungen an die "tatsächlichen Anhaltspunkte" und "konkreten Tatsachen" (siehe StPO § 152), die ein Ermittlungsverfahren rechtfertigen sollen. Fazit: Das vorliegende Werk ist die umfassende Darstellung der steuerstrafrechtlichen Tatbestände, mit Risiken und Lösungsmöglichkeiten. Es ist ein glänzendes Beispiel dafür, wie man eine überaus schwierige Materie tiefgreifend, aber verständlich aufbereiten kann. Das Buch ist nützlich, unverzichtbar und kann wertvolle Dienste leisten.

Hartmut Glenk, Direktor, Institut für Genossenschaftswesen und Bankwirtschaft (IGB), Siegen/Berlin

Die hier empfohlenen Bücher sind eine Ergänzung des Werkes von Müller-Gugenberger, Handbuch des Wirtschaftsstraf- und -ordnungswidrigkeitenrechts, siehe ausführliche Rezension in Kreditwesen 8/2017, S. 406

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