Deutsche Bank – freiwilliger Verzicht auf Boni

Elf Vorstandsmitglieder der Deutsche Bank AG, die während der Finanzkrise und danach im Amt waren, haben freiwillig auf einen großen Teil ihrer noch nicht ausbezahlten Vergütung verzichtet. Im Zuge einer Vereinbarung mit dem Aufsichtsrat sind sie damit einverstanden, dass von 69,8 Millionen Euro, die ihnen die Bank noch schuldet, lediglich 31,4 Millionen Euro ausbezahlt werden.

Über mehrere Jahre hinweg hatte der Aufsichtsrat einen erheblichen Teil der fälligen variablen Vergütung für die Vorstände suspendiert. Grund war, dass sich die Deutsche Bank mit einer Reihe von aufsichtsrechtlichen Untersuchungen und behördlichen Strafzahlungen konfrontiert sah, deren Ursachen teilweise noch in die Zeit vor der Finanzkrise 2007 fielen. Nach deutschem Aktienrecht ist der Aufsichtsrat verpflichtet zu prüfen, ob die Bank damals amtierende Vorstandsmitglieder haftungsrechtlich persönlich verantwortlich machen kann.

Der Aufsichtsrat hat sich auf der Grundlage umfangreicher Untersuchungen mehrerer führender Anwaltskanzleien und forensischer Berater sowie unter Berücksichtigung der Feststellungen von Regulierungs- und Aufsichtsbehörden gegen eine persönliche Inanspruchnahme von Vorstandsmitgliedern entschieden. Nach den Ergebnissen dieser Untersuchungen besteht für durchsetzbare Ersatzansprüche gegen damals amtierende Vorstandsmitglieder keine ausreichende faktische und rechtliche Grundlage.

Obgleich die Vorstandsmitglieder der Auffassung sind, dass sie ihr Amt stets mit der erforderlichen Sorgfalt ausgeübt haben und ihnen keine Pflichtverletzungen vorzuwerfen sind, verzichten sie als Ausdruck der Verbundenheit mit der Deutschen Bank freiwillig auf insgesamt 38,4 Millionen Euro.

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