Deutsche Bank: SREP-Anforderungen 2018

Quelle: Deutsche Bank

Die Deutsche Bank ist von der Europäischen Zentralbank über die neuen Mindestkapitalanforderungen unterrichtet worden, die ab dem 1. Januar 2018 gelten. Sie wurden als Ergebnis des 2017 durchgeführten aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) festgelegt. Die Deutsche Bank hat auf Konzernebene eine Common-Equity-Tier-1-(CET1)-Kapitalquote von mindestens 10,65 Prozent (basierend auf den Übergangsregeln) vorzuhalten. Diese CET1-Kapitalanforderung setzt sich folgendermaßen zusammen: Säule 1 Mindestkapitalanforderung (4,50 Prozent), Säule 2 Kapitalanforderung (2,75 Prozent), Kapitalerhaltungspuffer (1,875 Prozent), antizyklischer Kapitalpuffer (gegenwärtig 0,02 Prozent) und Kapitalpuffer für global systemrelevante Banken (1,50 Prozent).

Der Kapitalerhaltungspuffer und der Kapitalpuffer für global systemrelevante Banken werden schrittweise erhöht. Deshalb liegt die neue SREP-Anforderung an die CET1-Kapitalquote von 10,65 Prozent für 2018 oberhalb der für 2017 geltenden Anforderung von 9,52 Prozent. Die SREP-Anforderung stellt die Schwelle dar, unterhalb derer die Deutsche Bank verpflichtet wäre, den ausschüttungsfähigen Höchstbetrag (Maximum Distributable Amount – MDA) zu berechnen. Dieser ausschüttungsfähige Höchstbetrag begrenzt Ausschüttungen in Gestalt von Dividenden auf das CET 1-Kapital, neuen erfolgsabhängigen Vergütungen und Zinszahlungen an Inhaber von Additional-Tier-1-Wertpapieren.

Die entsprechenden Kapitalanforderungen 2018 lauten für die Tier-1-Kapitalquote 12,15 Prozent und für die Gesamtkapitalquote 14,15 Prozent, basierend auf den Übergangsregeln. Die letzten von der Deutschen Bank zum 30. September 2017 auf Konzernebene berichteten Kapitalquoten betrugen, basierend auf den Übergangsregeln, 14,58 Prozent für die CET-1-Kapitalquote, 17,00 Prozent für die Tier-1-Kapitalquote und 18,70 Prozent für die Gesamtkapitalquote.

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