Bankenchronik Ausgabe 2/2017

22. Dezember 2016 bis 4. Januar 2017

Die Fondsgesellschaft Allianz Global Investors (AllianzGI) hat die Übernahme des US-Investmentmanagers Sound Harbor Partners bekannt gegeben. Die Transaktion soll im ersten Quartal 2017 abgeschlossen werden, zum Kaufpreis machten beide Seiten keine Angaben.

Die Züricher Wertpapierhandels- und Vermögensverwaltungsbank Vontobel bleibt im Familienbesitz. Nach dem Tod von Dr. Hans Vontobel im Januar vergangenen Jahres haben die Familien Vontobel und de la Cour einen neuen Aktionärbindungsvertrag bis Ende 2026 unterschrieben, der alte Vertrag wäre per Ende 2018 erstmals wieder kündbar gewesen. Im Rahmen der Neustrukturierung wird ein Folgepool gebildet, bestehend aus einem Kernpool mit 43,9 Prozent der Aktienstimmen und einem erweiterten Pool, der insgesamt 50,7 Prozent der Aktienstimmen vereinigt. Der erweiterte Pool wurde mit einer unbestimmten Dauer abgeschlossen und räumt den übrigen Pool-Aktionären im Falle einer möglichen Verkaufsabsicht ein Vorkaufsrecht ein.

Bund und Länder haben sich auf eine Grundgesetzänderung zur Neuordnung des Finanzausgleichs geeinigt. Dabei werden die Bundesländer ab 2020 jährlich mit rund 9,7 Milliarden Euro entlastet, 230 Millionen Euro mehr, als der Bund in der ursprünglichen Einigung vom 14. Oktober zugesagt hatte. Im Gegenzug erhält der Bund mehr Kontroll-, Steuerungs- und Prüfrechte - etwa in der Steuerverwaltung oder bei Investitionen in Schulen. Teil des Gesamtpakets ist auch die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft für Bau, Planung und Betrieb der Bundesautobahnen. Des Weiteren erhalten Bremen und das Saarland zusätzliche Sanierungshilfen von jeweils 400 Millionen Euro jährlich ab 2020. Beide Länder müssen dafür Maßnahmen zum Abbau der übermäßigen Verschuldung sowie zur Stärkung der Wirtschafts- und Finanzkraft ergreifen.

Der Asset Manager Amundi hat Pioneer Investments von der italienischen Unicredit für knapp 3,55 Milliarden Euro gekauft. Durch die Fusion steigert die französische Fondsgesellschaft das von ihr verwaltete Vermögen um mehr als 20 Prozent auf 1,28 Billionen Euro und rückt dadurch in die weltweite Top Ten der Branche auf. Eine Kapitalerhöhung von 1,4 Milliarden Euro machte den Kauf möglich. Die Zustimmung der zuständigen Wettbewerbsbehörden vorausgesetzt, soll die Übernahme im ersten Halbjahr 2017 abgeschlossen sein. Außerdem gab Amundi bekannt, mit Unicredit eine zehnjährige Partnerschaft für den Vertrieb von Vermögensverwaltungsprodukten in Deutschland, Österreich und Italien geschlossen zu haben.

Die EU-Kommission hat sich mit den EU-Mitgliedsstaaten und dem Europaparlament auf eine Umsetzung des neuen Prospektrechts geeinigt. Um vor allem SMEs und Start-ups zu entlasten, sieht das neue Prospektrecht jetzt vor, dass kleinere Finanzierungen und Crowdfunding-Projekte bis zu einem Volumen von einer Million Euro von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospektes befreit werden. Zwingend notwendig wird ein Prospekt nun erst ab einer Finanzierung von acht Millionen Euro, bisher hatte die Grenze bei fünf Millionen Euro gelegen. Als eine weitere Neuerung sollen die Prospektzusammenfassungen kürzer ausfallen und in einer leichter verständlichen Sprache verfasst werden. Der Einigung müssen EU-Parlament und der Ministerrat noch einmal zustimmen.

Die NN Group hat sich mit Delta Lloyd auf eine Übernahme geeinigt. Der größte Niederländische Versicherer zahlt demnach 2,5 Milliarden Euro für den Konkurrenten mit Sitz in Amsterdam. Für den Kauf wird die NN Group 1,4 Milliarden Euro aus ihren Barbeständen nehmen und 1,1 Milliarden Euro über weltweit bekannte Finanzinstitute finanzieren. Nach einem formalen Übernahmeangebot im ersten Quartal 2017 soll die endgültige Fusion im zweiten Quartal 2017 abgeschlossen sein.

Die Deutsche Bank und Credit Suisse haben sich mit dem US-Justizministerium auf einen Vergleich im Streit um Emission und Platzierung von hypothekengedeckten Wertpapieren (RMBS) und damit zusammenhängenden Verbriefungstransaktionen der Banken zwischen 2005 und 2007 geeinigt. In der Vergleichsvereinbarung hat sich die Deutsche Bank verpflichtet, Strafzahlungen in Höhe von 3,1 Milliarden US-Dollar zu leisten und 4,1 Milliarden US-Dollar an Erleichterungen für Verbraucher in den USA bereitzustellen. Credit Suisse wird zusätzlich zu den 2,48 Milliarden Dollar Strafe Kundenerleichterungen von insgesamt 2,8 Milliarden Dollar gewähren. Diese Erleichterungen erfolgen über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren, voraussichtlich vor allem durch veränderte Darlehensbedingungen oder Hilfen für Wohneigentümer und Kreditnehmer.

Die Deutsche Bank ist einen weiteren Vergleich mit den US-Behörden eingegangen. Das Institut leistet für die mutmaßliche Steuertrickserei im Jahr 2000 eine Strafzahlung in Höhe von 95 Millionen Dollar. Mit der Einigung hat die Großbank einen weiteren offenen Rechtsstreit in den USA vor dem Wechsel im Präsidentenamt beigelegt.

Die Frankfurter Privatbank Hauck & Aufhäuser erwirbt das Fondsplattformgeschäft der Deutschen Bank Tochter Sal. Oppenheim in Luxemburg und übernimmt in diesem Zuge die beiden dort ansässigen Gesellschaften Sal. Oppenheim jr. & Cie. Luxemburg S.A. und Oppenheim Asset Management Services S.à r.l. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Die Zustimmung der zuständigen Wettbewerbsbehörden vorausgesetzt soll die Fusion voraussichtlich Mitte 2017 erfolgen. Mit dem Erwerb der beiden Gesellschaften werden auch die Mitarbeiter übernommen. Für die bestehenden Kunden von Sal. Oppenheim soll sich, vorbehaltlich regulatorischer Anforderungen, durch die Übernahme nichts ändern, das Leistungsangebot und die Ansprechpartner bleiben bestehen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Kapitalvorgaben für Zinsveränderungsrisiken der deutschen Banken angeordnet, die nicht der direkten Aufsicht der Europäischen Zentralbank unterstehen. Der im Zuge des sogenannten Baseler Zinsschocks zu berechnende Eigenmittelzuschlag beläuft sich auf bis zu 2,6 Prozentpunkte. Mit ihren Anforderungen will die BaFin Wettbewerbsnachteilen für jene Institute unter ihrer direkten Aufsicht entgegenwirken, denen sie bereits konkrete Kapitalvorgaben infolge von Zinsänderungsrisiken gemacht hat. Die Institute müssen ihre individuellen Zuschläge erstmals per 31. Dezember berechnen.

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