Bankenchronik Ausgabe 22/2014

28. Oktober 2014 bis 11. November 2014

Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) im Mai 2014 die Erhebung eines laufzeitunabhängigen Bearbeitungsentgelts bei Abschluss eines Verbraucherdarlehnsvertrages für unzulässig erklärt hatte, ergingen zu diesem Themenkomplex Ende Oktober 2014 zwei weitere BGH-Urteile, welche die Verjährung von Rückforderungsansprüchen bei derartigen laufzeitunabhängigen Bearbeitungsentgelten betreffen. In den beiden zur Entscheidung stehenden Einzelfällen hat der BGH Rückforderungsansprüche von Kunden beurteilt, die sich auf Verbraucherdarlehensverträge aus den Jahren 2006 beziehungsweise 2008 bezogen. Der BGH entschied, dass Kunden die entsprechenden Gebühren auch dann zurückfordern können, wenn die Verträge vor 2011 geschlossen wurden. Verjährt sind nur Rückforderungen aus Verträgen vor dem Jahr 2004.

Die Deutsche Kreditwirtschaft hat sich als Träger des Girocard-Systems (electronic cash) mit dem Bundeskartellamt auf die Einführung einer neuen Entgeltsystematik für das Zahlen mit der Girocard und PIN an Kassenterminals der Händler verständigt. Seit 1. November 2014 können alle Händlerentgelte für die von Banken und Sparkassen erbrachten Zahlungsgarantien in dem System mit den Kartenakzeptanten, zum Beispiel Handelsbetrieben, bilateral vereinbart werden. Mit etwa 95 Millionen Girocard-Karten wurden im Jahr 2013 rund 2,5 Milliarden Transaktionen mit einem Volumen von über 130 Milliarden Euro abgewickelt. Das entspricht einem Marktanteil von rund 20 Prozent am Einzelhandelsumsatz in Deutschland.

Die Bayern-LB hat ein vom Freistaat Bayern garantiertes ABS-Portfolio mit einem Nominalvolumen von 6,5 Milliarden Euro (Stand: 30. Juni 2014) vollständig an internationale Investoren veräußert. Damit wird auch die Ende 2008 mit dem Freistaat Bayern geschlossene Garantievereinbarung zur Risiko- beziehungsweise Verlust-Abschirmung des ABS-Portfolios (Umbrella) beendet. Mit dem Verkauf des noch verbliebenen ABS-Portfolios erfüllt die bayerische Landesbank eine Verpflichtung der EU-Kommission.

Die Hypo Alpe-Adria-Bank International (HBInt.) hat dem Verkauf aller Aktien an der Hypo SEE-Holding AG (SEE-Netzwerk) an den US-Investor Advent International unter Beteiligung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) grundsätzlich zugestimmt. Die Entscheidung erfolgt vorbehaltlich des endgültigen Votums durch die Republik Österreich als Eigentümer sowie der Zustimmung der Gremien bei den Käufern Advent International und EBRD. Das SEE Bankennetzwerk umfasst sechs Bankenbeteiligungen in fünf Ländern in Südosteuropa (Slowenien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro) mit einer Bilanzsumme von rund 8,4 Milliarden Euro, 245 Filialen und 1,15 Millionen Kunden. Mit dem Verkauf wird der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 3. September 2013 Rechnung getragen, die Hypo Alpe Adria International abzubauen sowie das SEE-Netzwerk bis 30. Juni 2015 zu veräußern oder andernfalls abzuwickeln. Die HBInt. wird in eine Abbaueinheit ohne Banklizenz umgewandelt und firmiert künftig unter Heta Asset Resolution.

Die VB-Leasing International Holding GmbH, ein Joint Venture der VR-Leasing Aktiengesellschaft und der Österreichische Volksbanken-AG (ÖVAG), hat ihre Gesellschaft in Tschechien an die GE Money Bank A.S. mit Sitz in Prag verkauft. Die VB Leasing Tschechien hat eine Bilanzsumme von rund 450 Millionen Euro. Im September 2014 hatte die VB Leasing International bereits Gesellschaften in Polen und Rumänien veräußert.

In Dublin ist Ende Oktober die irische Förderinstitution Strategic Banking Corporation of Ireland (SBCI) gestartet. Das Vorhaben der irischen Regierung, eine Institution zur Förderung der mittelständischen Wirtschaft aufzusetzen, hat die KfW-Bankengruppe seit dem vergangenen Jahr unterstützend begleitet. Zudem unterstützt die KfW die SBCI mit einem bundesgarantierten Globaldarlehen in Höhe von 150 Millionen Euro zur Finanzierung von Investitionskrediten. Die Mittel der SBCI werden über Hausbanken als Kredite an mittelständische Kunden ausgereicht.

Die British Business Bank plc (BBB) mit Sitz in Sheffield nahm Anfang November ihren Geschäftsbetrieb als eigenständige Förderbank auf. Sie soll in den kommenden fünf Jahren zehn Milliarden Pfund an kleine und mittlere Firmen vergeben. Bei der Konzeption des Instituts orientierte sich die britische Regierung an der Small Business Administration in den USA und der deutschen KfW Bankengruppe.

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat am 4. November die Aufsicht über die Banken im Euro-Währungsgebiet übernommen. Der direkten Aufsicht durch die EZB unterliegen 120 bedeutende Bankengruppen, was gemessen an den Aktiva 82 Prozent des Bankensektors im Eurogebiet entspricht. Die EZB gibt zudem die Aufsichtsstandards für die übrigen 3 500 Banken vor und überwacht deren Anwendung. Bei der Aufsicht über diese Banken arbeitet sie eng mit den nationalen zuständigen Behörden zusammen.

Die Feri AG aus Bad Homburg, Tochter des Wieslocher Finanzvertriebs MLP erwirbt die Züricher Michel & Cortesi Asset Management AG. Das übernommene Unternehmen agiert auf dem Schweizer Markt und verwaltet Vermögenswerte von rund 300 Millionen Schweizer Franken. Feri ist seit 2008 in der Schweiz vertreten. Nach Abschluss der Transaktion und nach Erhalt aller notwendigen Genehmigungen durch die Aufsichtsbehörden, ist ein Zusammenschluss von Michel & Cortesi und Feri Trust AG (Schweiz) geplant.

Der Deutsche Bundestag hat Anfang November ein Gesetzespaket verabschiedet, mit dem die europäische Bankenunion weiter umgesetzt wird. Die Abgeordneten stimmten der Umsetzung von Vorgaben aus der europäischen Abwicklungsrichtlinie für Banken zu, der Einführung einer europäischen Bankenaufsicht und der Bankenabgabe sowie dem europäischen Abwicklungsfonds. Zudem wird der Stabilisierungsmechanismus ESM und das Instrument der direkten Bankenrekapitalisierung erweitert (siehe auch Beitrag Van Roosebeke in diesem Heft).

Die Fusionsverhandlungen zwischen dem Frankfurter Genossenschaftsverband und dem Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverband (RWGV) sind aufgrund unterschiedlicher Positionen der Partner im Bereich der Zuständigkeiten für Aufgabenbereiche und Nachfolgeregelungen im Vorstand gescheitert. Bestimmte Projekte sollen dennoch gemeinsam fortgeführt werden, beispielsweise in der IT.

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