Bankenchronik Ausgabe 24/2016

24. November 2016 bis 5. Dezember 2016

Kunden der Sparkassen können in Zukunft auch von Handy zu Handy überweisen. Seit Ende November dieses Jahres erlaubt das neue Update der Sparkassen-App auch die Zahlungsfunktion "Kwitt" für P2P (Peer-to-Peer-)Überweisungen. Die Nutzer können mit ihrem Smartphone an die Mobilfunknummer eines Dritten überweisen, wenn dieser Sparkassenkunde ist. Ist der Empfänger bei einer Privat- oder Genossenschaftsbank, erhält er eine SMS, in die er seine IBAN-Daten eintragen muss, um das Geld zu bekommen. Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) kündigte eine eigene P2P-Lösung für 2017 an.

Die europäische Kommission schlägt einen neuen Ansatz zur Harmonisierung der unterschiedlichen Insolvenzregeln innerhalb der EU vor. Die neuen Richtlinien sollen Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten gestatten, frühzeitig Umstrukturierungen vorzunehmen, um eine Insolvenz und die Entlassung von Mitarbeitern zu vermeiden. Ein weiterer wichtiger Punkt in dem neuen Ansatz sind gezielte Maßnahmen für die EU-Mitgliedstaaten, die Effizienz der Insolvenz-, Umstrukturierungs- und Schuldenbefreiungsverfahren zu erhöhen. Dadurch sollen sich die übermäßig langen und teuren Verfahren, die zu Rechtsunsicherheit für Gläubiger und Anleger sowie zu niedrigen Einbringungsquoten und nicht beglichenen Schulden führen, verringern.

Die im Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds (BESF) vertretenen Bausparkassen haben ihre freiwillige Zusatzabsicherung überprüft und die Auflösung des BESF zum 28. Februar 2017 beschlossen. Bezogen auf die rund 9 Millionen Bausparverträge des BESF liegen nur zirka 19 000, das entspricht etwa 0,2 Prozent des Bestandes, über der Schwelle von 100 000 Euro, die gesetzlich abgesichert sind. Dies sind hauptsächlich institutionelle Anleger wie Versicherungen und Kommunen. Bausparkunden mit Einlagen über 100 000 Euro haben jedoch die Möglichkeit, ihre Verträge auf mehrere Bausparkassen zu verteilen.

Die Sparkassenstiftung für internationale Kooperation und die kubanische Zentralbank haben eine Absichtserklärung zur Zusammenarbeit bei der Ausbildung von Bankmitarbeitern, der kaufmännische Grundbildung von Kleinstunternehmern und Existenzgründern sowie der Einführung neuer Kreditprodukte und -methoden unterzeichnet. Die Sparkassenstiftung ist nach ersten Aktivitäten in den Jahren 2000 bis 2002 wieder nach Kuba zurückgekehrt. Bereits 2014 wurde ein erstes Kooperationsabkommen mit der, dem Weltinstitut der Sparkassen (WSBI) angehörigen, kubanischen Sparkasse Banco Popular de Ahorro (BPA) geschlossen.

Im Zuge des intensiven Ausbaus der Payment-Aktivitäten legt der Deutsche Sparkassenverlag (DSV) die Tochterunter -nehmen S-Card Service und S-Payment zusammen. Der DSV erwartet durch die Bündelung, innovative Maß nahmen im Segment Payment schneller und einfacher verwirklichen zu können. Die Zusammenführung erfolgt rechtlich rückwirkend zum 1. Oktober 2016.

Die Europäische Kommission hat die unmittelbar nach der Finanzkrise verabschiedeten Reformen überarbeitet und eine umfassende Reform der Bankenregulierung auf den Weg gebracht, die genauer auf Größe und Geschäftsprofil der Banken abgestimmt sein sollen. Außerdem sollen Maßnahmen zur Förderung von KMU und Investitionen in die Infrastruktur eingeführt werden. Vorgesehen sind zahlreiche Änderungen in der Kapitalrichtlinie, der Abwicklungsrichtlinie BRRD und dem einheitlichen Abwicklungsmechanismus SRM durch fünf Gesetzesinitiativen. Dabei sollen bereits in der letzten Basel-Runde vereinbarte internationale Vorgaben umgesetzt werden.

Die Deutsche Bundesbank und die Deutsche Börse haben einen gemeinsamen Prototyp für die Wertpapierabwicklung auf Basis der Blockchain-Technologie vorgestellt (siehe auch GDT und Börsen in diesem Heft).

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Reduzierung von Risiken vorgestellt, die von den 17 europäischen Clearinghäusern ausgehen könnten. Nach den vorgeschlagenen Vorschriften müssen die sogenannten zentralen Gegenparteien (Central Counterparties, CCPs) und die zuständigen Behörden auf auftretende Probleme vorbereitet sein, frühzeitig eingreifen um das Problem abzuwenden und handeln wenn die Lage brenzlig wird. Dazu gehört unter anderem die verpflichtende Ausarbeitung von Sanierungsplänen seitens der CCPs. Die EU-Kommission reagiert mit diesen Vorschlägen auf die seit der Finanzkrise deutlich gestiegene Bedeutung der Clearinghäuser für das europäische Finanzsystem.

Die Sparkassen rufen eine Anlaufstelle für Fintechs ins Leben. Der digitalen Think-Tank "S-Hub" wird aktuell in Zusammenarbeit mit der Finanz Informatik in der Star Finanz GmbH aufgebaut. Ziel ist es, gemeinsam mit Fintechs Innovationen zu identifizieren, zu nutzen und weiterzuentwickeln. Dabei soll der Kunde aktiv in die Entwicklung und Erprobung eingebunden werden. Das interdisziplinäre "S-Hub"-Team besteht aus Mitarbeitern von Sparkassen, DSGV, DSV-Gruppe, Star Finanz und Finanz Informatik.

Die Schweizer Großbank UBS hat zum 1. Dezember 2016 die meisten ihrer Wealth-Management-Einheiten in Europa zu einer Rechtseinheit, der UBS Europe, zusammengelegt. Damit verschmilzt die Bank ihre Tochtergesellschaften in Deutschland, Italien, Luxemburg (in der bereits die Niederlassungen in Österreich, Dänemark und Schweden zusammengefasst sind) und den Niederlanden zu einer neuen europäische Tochtergesellschaft mit dem Hauptsitz in Frankfurt. Die Niederlassungen in den einzelnen Ländern werden von den jeweiligen Marktverantwortlichen geleitet (siehe auch Personalien in diesem Heft).

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat sich entgegen der Planung auf der zweitägigen Sitzung in Santiago de Chile nicht auf einen Abschluss von Basel III einigen können. Als neuer Termin ist der 8. Januar 2017 angesetzt. Dann treffen sich die GHOS (Group of Governors and Heads of Supervision), um über die vom Baseler Ausschuss erarbeiteten Reformen zu entscheiden.

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ihr Wertpapierkaufprogramm Quantitative Easing (QE) über das bisherige Enddatum März 2017 hinaus um neun Monate bis Dezember verlängert. Das monatliche Volumen wird ab April 2017 von derzeit 80 auf dann 60 Milliarden Euro verringert.

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