Bankenchronik Ausgabe 5/2017

7. Februar 2017 bis 22. Februar 2017

Der Münchener Allianzkonzern und die britische Standard Chartered Bank haben eine Allfinanzvereinbarung über 15 Jahre abgeschlossen. Ziel der Kooperation ist der Vertrieb von Schadenversicherungsprodukten der Allianz wie Reise-, Unfall-, Feuer- und Kfz-Versicherung für private Bankkunden von Standard Chartered in den fünf asiatischen Kernmärkten Hongkong, Singapur, Malaysia, Indonesien und China.

Für Asien erwartet die Allianz im Laufe der nächsten vier Jahre einen Anstieg der Nachfrage nach Sachversicherungen um 10,8 Prozent pro Jahr. Die Versicherungsprodukte sollen nicht nur über das Filialnetz von Standard Chartered zur Verfügung stehen, sondern auch für den Vertrieb über eine unternehmenseigene digitale Allfinanzplattform angeboten werden.

Die Allianz hat den Erwerb der restlichen, nicht bereits in ihrem Besitz befindlichen 33,5 Prozent der Anteile ihres irischen Schaden- und Unfallversicherers Irish Life Holdings (AILH) vereinbart. Damit würde sich die Beteiligung des Münchener Konzerns an AILH von derzeit 66,5 Prozent auf 100 Prozent erhöhen. Der Gesamtbetrag für die Minderheitsanteile der AILH beträgt 160 Millionen Euro beziehungsweise 20,68 Euro je Aktie. AILH ist die Holdinggesellschaft für Allianz Irland. Die Akquisition bedarf noch der Zustimmung der Aktionäre und zuständigen Wettbewerbsbehörden.

Die chinesische Gruppe Ant Financial unternimmt einen ersten Expansionsschritt in die USA und kauft den US-amerikanischen Finanzdienstleister Moneygram International. Die im beiderseitigen Einverständnis vereinbarte Offerte beläuft sich auf insgesamt 880 Millionen Dollar. Der führende chinesische Online-Zahlungssystembetreiber bietet damit 13,25 Dollar je Aktie. Der Abschluss der Fusion steht noch vorbehaltlich der Zustimmung der Aktionäre und zuständigen Behörden und wird für das zweite Halbjahr 2017 erwartet.

Das Stuttgarter Bankhaus Bauer hat die ILS Intelligent Leasing Solutions vom bisherigen Hauptgesellschafter, der Evoreal Holding, übernommen und bereits zum Jahresbeginn in Elf Leasing umbenannt. Der zukünftige Fokus soll auf dem Mobilien-Leasing von Nutzfahrzeugen, Landtechnik und Produktionsmaschinen sowie Medizintechnik liegen. Die bestehenden Kundenbeziehungen sollen unverändert fortgeführt werden. Elf Leasing beschäftigt am Essener Stammsitz sowie den Standorten Hannover, Hamburg und Regensburg rund 20 Mitarbeiter.

Die Bankenaufsicht in Indonesien hat der DZ Bank die Lizenz zur Eröffnung einer Repräsentanz in Jakarta erteilt. Indonesien gehört mit 250 Millionen Einwohnern und einem BIP-Wachstum von durchschnittlich mehr als 5 Prozent pro Jahr gegenwärtig zu einer der attraktivsten Wachstumsregionen weltweit. Mit der Niederlassung will die DZ Bank ihren mittelständischen Kunden in zunehmendem Maße Geschäftschancen in den asiatischen Wachstumsmärkten ermöglichen. Neben den Filialen in Hongkong und Singapur sowie den Repräsentanzen in Beijing und Mumbai ist das genossenschaftliche Spitzeninstitut damit an einem weiteren Standort in Asien vertreten.

Der Zahlungsdienstleister Visa und der IT-Konzern IBM arbeiten zukünftig eng zusammen, um sicheres Bezahlen im gesamten Internet der Dinge (IoT) zu ermöglichen. Ziel ist es, Überweisungen künftig nicht nur über ein Finanzinstitut abwickeln zu können, sondern über jedes vernetzte Objekt. Die Fähigkeiten der bereits bestehenden IoT-Plattform des IBM-Supercomputers Watson sollen dazu für den Zahlungsverkehr nutzbar gemacht werden. Die Vision: Jedes vernetzte Gerät, egal ob Uhr, Ring oder Auto kann künftig für Geldtransaktionen verwendet werden und somit zu einem eigenen, individuellen Point of Sale (PoS) werden.

Die Europäische Zentralbank (EZB) weitet die Beitragspflichten für Banken aus. Dazu hat die Notenbank Ergänzungen ihrer entsprechenden Verordnung zur Konsultation gestellt, die sie vor allem mit der Einführung der Bilanznorm IFRS 9 begründet, welche 2018 in Kraft tritt. Ziel der EZB bei dem Verordnungsentwurfs ist es, Datenlücken zu schließen. Die Ergänzungen der Verordnung veränderten weder die für Jahresausweise noch die für das aufsichtsrechtliche Berichtswesen relevanten Bilanzierungsvorgaben. Im Zuge der Konsultation plant die EZB für den 20. März eine öffentliche Anhörung.

Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) arbeitet an einer Reform seiner freiwilligen Einlagensicherung mit dem Ziel, den Schutz des Einlagensicherungsfonds an das geänderte Marktumfeld anzupassen. Bei der Reform soll sich für den privaten Kunden und Stiftungen nichts ändern und der volle Schutz ohne Einschränkungen erhalten bleiben, nicht aber die Geldanlagen von Investoren. Ab dem 1. Oktober 2017 sollen bankähnliche Kunden (bestimmte Wertpapierfirmen und Finanzinstitute) sowie Bund, Länder und Kommunen nicht mehr dem Schutz der freiwilligen Einlagensicherung unterliegen. Der Schutz für Unternehmen, Versicherungen und halbstaatliche Stellen, wie etwa Versorgungswerke, soll erhalten bleiben, aber angepasst werden. Konkret sollen ebenfalls ab dem 1. Oktober Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen nicht mehr durch den freiwilligen Einlagensicherungsfonds geschützt sein, allerdings mit Bestandsschutz für vorher erworbene Papiere. Ab dem 1. Januar 2020 sollen dann Einlagen mit einer Laufzeit von mehr als 18 Monaten vom Schutz ausgenommen sein, sofern sie nicht von Privatpersonen oder Stiftungen gehalten werden. Auch hier gilt ein Bestandsschutz für Einlagen, die vor dem Stichtag vereinbart wurden. Der Vorschlag des BdB-Vorstandes wird am 5. April in die Delegiertenversammlung des Bankenverbandes eingebracht (siehe auch Gespräch des Tages).

Der italienische Versicherungskonzern Generali hat seine Beteiligung an der Großbank Banca Intesa Sanpaolo auf 4,49 Prozent erhöht. In der vergangenen Woche hatte Italiens größter Versicherer zum Preis von 1,1 Milliarden Euro zunächst 3 Prozent am Finanzinstitut erworben.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in der Frage der Rechtmäßigkeit von Kündigungen hochverzinslicher Bausparverträge ein Grundsatzurteil zugunsten der Rechtsauffassung der Bausparkassen gefällt. Das Gericht gab in zwei Fällen Wüstenrot recht, die Verträge gekündigt hatte und daraufhin verklagt worden war. Mit dem BGH-Urteil ist es nun statthaft Verträge zu kündigen, die seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind, auch wenn diese noch nicht vollständig bespart sind. Damit soll unterbunden werden, dass Bausparer statt ihrer Bauspardarlehen die günstigen Baukredite von Banken nutzen und trotzdem die Zinsen aus ihren Bausparverträgen einstreichen.

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