Börsennachrichten Ausgabe 23/2016

Deutsche Börse: Hub für Regulatory Reporting

Wenn die überarbeitete europäische Finanzmarktrichtlinie MiFID II und die dazugehörige Verordnung MiFIR am 1. Januar 2018 in Kraft treten, müssen Marktakteure deutlich umfangreichere Meldepflichten erfüllen als bisher. Für die Deutsche Börse war dies der Antrieb, an ihrem Hauptsitz in Eschborn einen Regulatory Reporting Hub aufzubauen. Angesiedelt ist der Hub im Bereich Regulatory Services, der zum Segment Market Data der Börse gehört. Da künftig alle wesentlichen Anlageklassen von den Veränderungen betroffen sein werden, sind neue Prozesse nötig. Berücksichtigt werden soll zudem, dass sich jeder Akteur künftig mit einem Legal Entity Identifier (LEI) identifizieren muss.

Den Hub sollen zukünftig alle Akteure nutzen können, unabhängig davon, ob sie auf den Plattformen der Deutschen Börse handeln oder nicht. Kunden sollen zum einen Marktteilnehmer mit Berichtspflichten auf der Sell- und Buy-Side, Investmentfirmen, systemische Internalisierer, Trading Venues und auch Unternehmen sein. Für erweiterte Testphasen soll der Hub im Sommer 2017 bereitstehen. Die Börse hat angekündigt, sich deshalb im Rahmen der MiFID bei der BaFin als Approved Reporting Mechanism (ARM) und Approved Reporting Mechanism (APA) registrieren und mittels EU-Passporting die Dienste dann EU-weit anbieten zu wollen. Teil des Hubs soll auch das von der Deutsche-Börse-Tochter Clearstream gemeinsam mit Iberclear betriebene europäische Transaktionsregister Regis-TR sein.

Deutsche Börse: neues SME-Segment

Die Deutsche Börse will am 1. März 2017 ein neues Börsensegment einführen, das den Zugang zu Investoren und Wachstumskapital für kleinere und mittlere Unternehmen (SMEs) verbessern soll. Im börsenregulierten Markt soll es den Entry Standard für Aktien und Unternehmensanleihen ersetzen. Der General Standard und der Prime Standard bleiben als Segmente im regulierten Markt bestehen. Zur Zielgruppe des neuen Segments zählen Unternehmen, die sich bei Investoren bereits bewährt haben. Diese müssen drei der folgenden fünf Kennzahlen erfüllen, um in das neue Segment aufgenommen zu werden. Sie müssen einen Umsatz von mindestens 10 Millionen Euro haben, der Jahresüberschuss muss über Null Euro betragen, das bilanzielle Eigenkapital muss einen positiven Wert aufweisen, es muss ein kumuliertes, eingesammeltes Eigenkapital vor dem Initial Public Offering (IPO) von mindestens 5 Millionen Euro nachgewiesen werden und die Mitarbeiterzahl muss mindestens 20 betragen. Außerdem müssen die Kandidaten mit einem Deutsche-Börse-Capital-Market-Partner zusammenarbeiten, der ihre Eignung für das Segment prüft.

Entsprechend den bereits für den Entry Standard geltenden Folgepflichten müssen die Emittenten einen Jahresbericht samt Lagebericht sowie einen Halbjahresbericht mit Zwischenlagebericht vorlegen. Zu den Zugangs- und Folgepflichten zählen darüber hinaus obligatorische Research-Berichte. Diese werden von der Deutschen Börse in Auftrag gegeben und sollen die Liquidität sowie die Visibilität gegenüber Investoren verbessern. Die gelisteten Unternehmen unterliegen zudem der Market Abuse Regulation und sind dadurch zur Ad-hoc-Publizität verpflichtet. Sie müssen Insiderlisten führen und Managers' Transactions melden.

In einem nächsten Ausbauschritt soll ein Index eingeführt werden, der die Unternehmen im Segment abbildet. Einen Namen hat das neue Segment noch nicht. Die Börse hat die Öffentlichkeit dazu eingeladen, einen Namen zu finden und lobt für die Teilnahme am Suchprozess einen Preis aus.

Clearstream, Citi und UBS: T2S-Lösung

Der Zentralverwahrer Clearstream und die beiden Großbanken Citigroup und UBS haben eine Lösung entwickelt, die Banken und Broker-Dealer die Anbindung an die gesamteuropäische Abwicklungsplattform Target-2-Securities (T2S) erleichtern soll. UBS will die Anwendung ab 2017 nutzen. Citi stellt Clearing-, Abwicklungs- und Asset-Servicing-Dienste bereit, während Clearstream als Zentralverwahrer Lösungen in den Bereichen Verwahrung, Leihe und Wertpapierfinanzierung anbietet. Die Entwickler erhoffen sich eine bessere Vernetzung, eine Vereinfachung operativer Prozesse und deutliche Verbesserungen im Liquiditäts- und Sicherheitenmanagement.

Börse Stuttgart: Soforthandel für Aktien

Als neue Handelsvariante bietet die Börse Stuttgart den börslichen Soforthandel auch für in- und ausländische Aktien an. Die Preisqualität bei Aktien soll damit nicht zuletzt in Randhandelszeiten und bei Nebenwerten sichergestellt werden. Derzeit ist der börsliche Soforthandel über die Online-Broker Flatex und Vi-Trade verfügbar, er soll aber zeitnah bei weiteren Onlinebanken ausgebaut werden. Bei verbrieften Derivaten, Exchange Traded Products und aktiven Fonds ist ein entsprechendes Angebot Ende August eingeführt worden.

Beim Soforthandel fragen Anleger über die Ordermaske einen Preis bei der Börse an und sollen "in Sekundenschnelle" eine aktuelle Preisindikation erhalten. Sie können dann per Mausklick innerhalb einer festgelegten Zeitspanne die Orders aufgeben. Die Börse sichert zu, bei vollständiger Ausführbarkeit die Order mindestens zur angezeigten Preisindikation auszuführen oder besser: Wenn sich der Markt in der Zwischenzeit zugunsten des Anlegers entwickelt, werde dies bei der folgenden Preisermittlung berücksichtigt. Im Oktober 2016, so der Hinweis, war der Ausführungspreis bei jeder sechsten Soforthandel-Order in verbrieften Derivaten besser als die ursprüngliche Preisindikation. Sollte eine Order nicht vollständig ausführbar sein, so wird sie automatisch gelöscht. Der Anleger soll in jedem Fall eine unmittelbare Benachrichtigung erhalten. Laut der Börse stellen Handelsexperten zur Sicherung einer hohen Ausführungswahrscheinlichkeit bei Bedarf zusätzliche Liquidität bereit, um auch in schwierigen Marktsituationen und bei weniger liquiden Papieren eine vollständige Orderausführung zu ermöglichen.

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