Börsennachrichten Ausgabe 5/2018

Clearstream: gemeinsame Forschung

Clearstream hat sich mit dem Interdisciplinary Centre for Security, Reliability and Trust (SnT) der Universität Luxemburg zu einer Forschungskollaboration zusammengeschlossen. In den nächsten vier Jahren wollen die Parteien gemeinsam das Potenzial von künstlicher Intelligenz (Artificial Intelligence - AI) und die Verarbeitung natürlicher Sprache (Natural Language Processing - NLP) für die Prozessautomatisierung erforschen. Ziel ist die Vereinfachung und Standardisierung der Anforderungsanalyse in Prozessen. So sollen letztlich Kosten- und Zeiteinsparungen erreicht werden.

Die strategische Kooperation, an der auch die Beratungsfirma Escent mitwirkt, zielt darauf ab, die aufwendigen Analysen zu automatisieren, die für die IT-Systeme der Deutsche Börse Tochter hierzu erforderlich sind. Escent ist auf Geschäfts- und Anforderungsanalysen spezialisiert. Das Projekt wird sich mit Anforderungsmodellen, den zugehörigen sprachwissenschaftlichen Daten und der Ableitung von Systemakzeptanzkriterien befassen.

EEX, Saxo Bank und PZEM Energy

Die European Energy Exchange (EEX), die dänische Saxo Bank und das niederländische Stromunternehmen PZEM Energy haben ihre Zusammenarbeit bekannt gegeben, in deren Rahmen German Power CFDs (Differenzkontrakte) auf der vollständig integrierten Handels- und Risikomanagementplattform von Saxo (Saxo-TraderGO) angeboten werden sollen. Der neue German Power CFD von Saxo soll mit dem Phelix-DE Orderbuch der EEX verknüpft werden und dann Phelix-DE Base und Peak Futures mit Monats-, Quartals- und Jahresfälligkeiten abdecken.

Die Kooperation mit der Saxo Bank und PZEM Energy, die als Market Maker für German Power CFD auf der Plattform von Saxo agieren sollen, soll einer neuen und größeren Gruppe potenzieller Handelsteilnehmer Zugang zum Phelix-DE Future ermöglichen. Darüber hinaus erhalten durch den neuen German Power CFD Privatinvestoren, kleine und mittelständische Industriekunden sowie die globalen institutionellen Kunden von Saxo direkten Zugang zum Liquiditätspool der EEX Phelix-DE Futures.

CSE: Clearing mit Blockchain

Die Canadian Securities Exchange (CSE) hat eine Genehmigung für ein neues Clearinghaus beantragt, das auf der Blockchain-Technologie aufsetzt. Nicht zuletzt sollen kleine Unternehmen die Möglichkeit erhalten, Aktien und Verbindlichkeiten über ein sogenanntes Security Token Offering (STO) zu platzieren. Dabei werden Eigentums- und Wertansprüche in einer digitalisierten Form als Token handelbar gemacht, verrechnet und abgewickelt. Die Börse verspricht sich davon geringere Risiken und Kosten für die emittierenden Unternehmen und Investoren, da die Transaktionen unmittelbar abgewickelt werden können. Die Token sollen auf der bereits bestehenden Aktienhandelsplattform von CSE gehandelt werden können.

SEC: Kein Verkauf der CSX

Die US-Börsenaufsicht Securities Exchange Commission (SEC) hat dem Verkauf der Chicago Stock Exchange (CSX) an ein Konsortium unter Führung chinesischer Investoren eine Absage erteilt. Die Börse habe nicht den Nachweis erbringen können, dass der Einfluss einzelner Investoren unter den festgelegten Obergrenzen bleiben würde, heißt es in der Begründung zur Entscheidung.

Der geplante Einstieg einer Investorengruppe unter der Leitung von Chongqing Casin Enterprise (CCE) hatte in Washington in den zwei Jahren nach Veröffentlichung der Übernahmepläne immer wieder hohe Wellen geschlagen. Abgeordnete des US-Kongresses aus beiden Parteien warnten mehrfach davor, China auf diesem Wege Einfluss auf die Finanzinfrastruktur der USA zu gewähren. Jetzt hat die SEC den Verkauf an das Konsortium unterbunden, nicht zuletzt weil neben der CCE mit Chairman Shengju Lu auch dessen Sohn Jay Lu mit zu der Investorengruppe gehört. Gemeinsam hätten die beiden 39,5 Prozent der CSX-Anteile übernommen.

FinMa: Rechtslage zu ICOs

Die Schweizer Finanzmarktaufsicht (Fin-Ma) hat einen Leitfaden zu "digitalen Börsengängen" veröffentlicht. Hintergrund ist der starke Anstieg von in der Schweiz durchgeführten oder geplanten Initial Coin Offerings (ICOs). Mit ICOs sammeln Unternehmen Geld für künftige Projekte ein. Meist zahlen die Investoren dabei mit Digitalwährungen. Anders als bei klassischen Aktien erwerben sie aber keinen Anteil am Unternehmen und haben in der Regel kein Mitspracherecht. Die Geldgeber erhalten lediglich sogenannte Tokens, die eine Art "Mini-Digitalwährung" des jeweiligen Unternehmens darstellen und deren Wert vom Erfolg des Geschäftsmodells abhängt.

Weil ICOs sehr unterschiedlich ausgestaltet sind, ist nicht bei allen Finanzmarktrecht anwendbar und eine Unterstellungspflicht vorhanden. Es bestünden zwar verschiedene Berührungspunkte von ICOs zum geltenden allgemeinen Finanzmarktrecht, doch spezifische regulatorische Anforderungen zu ICOs habe es bislang nicht gegeben, ebenso wenig wie eine einschlägige Rechtsprechung, so die FinMa. In der publizierten Anleitung unterteilt die FinMa Token in drei Klassen: Zahlungs-Token, die sie mit reinen Kryptowährungen gleichsetzt; Nutzungs-Token, die einen Zugang zu einer Dienstleistung vermitteln; und Anlage-Token, welche Anteile an Realwerten repräsentieren.

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