ABS-Programm: Kaufverfahren angepasst

Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat - wie bei der Einführung des Ankaufprogramms vorgesehen - beschlossen, den Anteil der im Rahmen des ABSPP von den nationalen Zentralbanken statt von externen Verwaltern getätigten Ankäufe von Vermögenswerten zu erhöhen. Ab dem 27. Oktober 2015 werden die Banque de France (mit einem erweiterten Länderkreis) und die Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique als Vermögensverwalter des Eurosystems agieren und Ankäufe tätigen. Darüber hinaus hat die EZB beschlossen, die Vereinbarungen mit zwei ihrer externen ausführenden Vermögensverwalter zu verlängern. Das betrifft offenbar die Verträge mit Amundi und NN Investment Partners.

Die ausführenden Vermögensverwalter werden weiterhin Transaktionen zum Erwerb zugelassener ABS gemäß ausdrücklicher Anweisung durch das Eurosystem (sowie in dessen Auftrag) durchführen, und das Eurosystem wird auch in Zukunft vor der Genehmigung der Transaktionen die Preise überprüfen und dafür sorgen, dass die erforderliche Sorgfaltspflicht angewandt wird. Die Vereinbarungen mit allen ausführenden Vermögensverwaltern enthalten Bestimmungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten, deren Einhaltung durch externe Prüfer kontrolliert wird.

Das Ende 2014 eingeführte ABSPP ist eines der Programme, die die EZB zur Verbesserung der geldpolitischen Transmission und zur Unterstützung der Kreditvergabe an die Realwirtschaft eingeführt hat. Im Rahmen dieses Programms erwerben die EZB und das Eurosystem mindestens zwei Jahre lang einfache und transparente Asset-Backed Securities (ABS).

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