Basel-III-Monitoring

Quelle: Deutsche Bundesbank

Die deutschen Institute konnten zum 31. Dezember 2016 ihre Eigenkapitalausstattung weiter verbessern. Dies ergab die aktuelle halbjährliche Analyse der Deutschen Bundesbank, die untersucht, wie sich die Eigenkapitalreformen und die neuen Liquiditätsstandards, besser bekannt als "Basel-III-Rahmenwerk", auf Banken auswirken. Zu den insgesamt 37 erfassten deutschen Banken gehörten sieben international aktive Gruppe-1-Institute mit einer Kernkapitalausstattung von jeweils mehr als 3 Milliarden Euro gemäß aktueller Regulierung sowie weitere 30 kleinere deutsche Institute, die der Gruppe 2 zuzurechnen sind.

Diese alle sechs Monate durchgeführte Auswirkungsstudie konzentriert sich auf die bereits umgesetzten Bereiche des Basel-III-Rahmenwerks. Dieses wird derzeit im Baseler Ausschuss mit dem Ziel fertiggestellt, die Unterschiede bei der Berechnung der risikogewichteten Aktiva (RWA) zu reduzieren. Die dazugehörigen Auswertungen - unter anderem zur Überarbeitung des auf internen Modellen basierenden Ansatzes und des Standardansatzes für das Kreditrisiko (inklusive Output Floor), zur Anpassung der Regeln für das Handelsbuch und das neue Verbriefungsrahmenwerk - sind in den Mitte September 2017 veröffentlichten Ergebnissen nicht abgebildet, da die Verhandlungen im Baseler Ausschuss noch nicht abgeschlossen sind.

Die Institute der Gruppe 1 meldeten zum 31. Dezember 2016 im Mittel eine harte Kernkapitalquote (gemäß Vollumsetzung des Regulierungspaktes CRR/CRD IV) von 12,7 Prozent, die Institute der Gruppe 2 von 15,7 Prozent. Alle Institute beider Gruppen erfüllten neben den Mindestanforderungen an das harte Kernkapital die vollen Anforderungen an den Kapitalerhaltungspuffer, der seit dem Jahr 2016 schrittweise bis zum Jahr 2019 eingeführt wird. Die großen Institute haben dabei ihre Kapitalquoten konstant erhöht. Dass dies gleichermaßen durch den Ausbau der Kapitalausstattung und durch den Abbau risikogewichteter Positionen erreicht wurde, zeigt aus Sicht der Bundesbank, dass die Institute die richtigen Lehren aus der Finanzkrise gezogen haben und ihren Beitrag zu einem stabileren Finanzsystem leisten. So verringerten die Institute seit Juni 2011 ihre Gesamt-RWA um 37,4 Prozent und erhöhten den Bestand an hartem Kernkapital um 36,1 Prozent.

Die Stärkung der Kapitalbasis verbesserte zudem die durchschnittliche Verschuldungsquote beider Gruppen. Die sogenannte Leverage Ratio setzt das Kernkapital eines Instituts ins Verhältnis zum nicht risikogewichteten Gesamtengagement. Sie betrug zum 31. Dezember 2016 für Institute der Gruppe 1 im Mittel 3,8 Prozent und für Institute der Gruppe 2 im Mittel 5,3 Prozent. Damit haben die Banken ihren Verschuldungsgrad seit dem Beginn der Erhebung im Juni 2011 deutlich verringert.

Laut Bundesbank weisen die deutschen Institute damit ähnlich hohe Kapitalquoten aus wie Institute anderer europäischer Länder, gerade die großen Banken in Deutschland haben aber eine unterdurchschnittliche Leverage Ratio. Hier sollten die Banken mittelfristig nachziehen und an einer Verbesserung ihrer Verschuldungsquote arbeiten, mahnt die Bundesbank.

Weiterhin befasst sich die Studie mit der Liquiditätsdeckungskennziffer, der sogenannten Liquidity Coverage Ratio (LCR). Die kurzfristige, stressbasierte LCR definiert die Mindestanforderung an den Bestand hochliquider Aktiva, die notwendig sind, um ein 30-tägiges Stress-Szenario abzudecken. Die durchschnittliche LCR betrug für Gruppe-1-Institute 129,9 Prozent und für Gruppe-2-Institute 172,2 Prozent. Alle Institute beider Gruppen erfüllten damit bereits die vom Jahr 2018 an einzuhaltende Mindestanforderung von 100 Prozent. Seit dem 1. Januar 2017 ist eine Mindestquote von 80 Prozent einzuhalten.

Als weitere Liquiditätskennziffer wurde die strukturelle Liquiditätsquote, die Net Stable Funding Ratio (NSFR), betrachtet. Die NSFR ist eine bilanzbasierte Kennzahl, die vorhandene Finanzierungsmittel den zu finanzierenden Aktiva gegenüberstellt. Die NSFR betrug für Institute der Gruppe 1 im Mittel 100,2 Prozent. Auf Einzelinstitutsebene benötigten zum 31. Dezember 2016 noch vier der Gruppe-1-Institute insgesamt 40,1 Milliarden Euro an stabilen Finanzierungsmitteln, um eine Mindestquote von 100 Prozent zu erfüllen. Die durchschnittliche NSFR der Institute der Gruppe 2 lag bei 113,9 Prozent. Auf Einzelinstitutsbasis benötigten fünf Institute der Gruppe 2 zusammen noch 12,0 Milliarden Euro an stabilen Finanzierungsmitteln zur Einhaltung der NSFR. Seit der ersten Erhebungsrunde im Juni 2011 verringerte sich damit der Bedarf an stabilen Finanzierungsmitteln von Instituten der Gruppe 1 um 84,2 Prozent und von Instituten der Gruppe 2 fast vollständig.

Die halbjährliche Datenanalyse der Deutschen Bundesbank findet im Rahmen des Basel-III-Monitorings statt. Hierbei beobachten und analysieren der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht und die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) seit Anfang 2011 die Auswirkungen der Eigenkapitalreformen und der neuen Liquiditätsstandards für ausgewählte Institute auf halbjährlicher Basis. An der europäischen Erhebung sind 164 Banken aus 19 EU-Mitgliedsländern beteiligt.

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