Basiszinssatz zum 1. Januar 2018

Quelle: Deutsche Bundesbank

Die Deutsche Bundesbank hat nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz berechnet und seinen aktuellen Stand zum 1. Januar 2018 gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 19. Dezember 2017 beträgt 0,00% und ist damit seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1. Juli 2017 unverändert geblieben (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Juni 2017 hat ebenfalls 0,00% betragen). Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Januar 2018 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von unverändert minus 0,88%.

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