Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Geldpolitik: Am 10. April 2017 billigte der EZB-Rat gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), auf dessen Grundlage die EZB die Einhaltung der in Artikel 123 und 124 AEUV enthaltenen Verbote der monetären Finanzierung und des bevorrechtigten Zugangs durch die Zentralbanken und der damit zusammenhängenden Verordnungen durch die Zentralbanken in der EU überwacht, den entsprechenden Bericht für das Jahr 2016. Nähere Informationen hierzu sind einem eigenen Abschnitt des Jahresberichts 2016 der EZB zu entnehmen, der am 10. April 2017 auf der EZB-Website veröffentlicht wurde.

Finanzstabilität und Aufsichtsfragen: Am 6. April 2017 nahm der EZB-Rat zur Kenntnis, dass der elfte Bericht der EZB zur Finanzmarktintegration in Europa (Financial integration in Europe) am 19. Mai 2017 anlässlich der gemeinsamen Konferenz von EZB und Europäischer Kommission zum Thema Finanzmarktintegration und Finanzstabilität in Europa veröffentlicht wird. In der aktuellen Ausgabe des Berichts werden der Stand der Finanzmarktintegration im Euroraum und die Aktivitäten des Eurosystems zur Förderung der Integration erläutert. Der Bericht enthält darüber hinaus einige Sonderbeiträge.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr: Am 24. März 2017 billigte der EZB-Rat den Target2-Securities-Jahresabschluss für 2015. Der T2S-Jahresabschluss für 2015 sowie der T2S-Jahresbericht 2016 sind auf der EZB-Website abrufbar.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften: Am 24. März 2017 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu fremdwährungsabhängigen Krediten in Polen (CON/2017/9) auf Ersuchen des polnischen Parlaments. Am 6. April 2017 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen zum Zwecke der Sicherheit in der Informationstechnik in Deutschland (CON/2017/10) auf Ersuchen des deutschen Bundesministeriums des Innern. Am 7. April 2017 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts in Deutschland (CON/2017/11) auf Ersuchen des deutschen Bundesministeriums der Finanzen. Ebenfalls am 7. April 2017 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Bereitstellung einer Überschwemmungsversicherung in Irland (CON/2017/12) auf Ersuchen des Vorsitzenden des gemeinsamen Ausschusses des irischen Nationalparlaments für Finanzen, öffentliche Ausgaben und Reform sowie für den irischen Ministerpräsidenten.

Am 12. April 2017 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Erweiterung des Umfangs der im Kreditregister enthaltenen Daten in Lettland (CON/2017/13) auf Ersuchen der Latvijas Banka. Am 20. April 2017 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu zusätzlichen makroprudenziellen Instrumenten in Schweden (CON/2017/14) auf Ersuchen des schwedischen Finanzministeriums. Am 24. April 2017 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zum Gesetz über Zahlungsdienste, Dienste zur Ausgabe von elektronischem Geld und Zahlungssysteme in Slowenien (CON/2017/15) auf Ersuchen des slowenischen Finanzministeriums.

Statistik: Am 29. März 2017 nahm der EZB-Rat den jährlichen Fortschrittsbericht 2016 des Ausschusses für Statistik des Europäischen Systems der Zentralbanken über Vorbereitungsmaßnahmen für das langfristige Rahmenwerk für die Erhebung granularer Kreditdaten für das Projekt zu analytischen Kreditdatensätzen (AnaCredit-Projekt) zur Kenntnis.

Corporate Governance: Am 31. März 2017 verabschiedete der EZB-Rat eine Empfehlung der EZB an den Rat der Europäischen Union im Hinblick auf die externen Rechnungsprüfer der Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique an den Rat der Europäischen Union im Hinblick auf die externen Rechnungsprüfer der Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique (EZB/2017/8). Diese Empfehlung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website der EZB veröffentlicht. Am 24. April 2017 verabschiedete der EZB-Rat den Beschluss EZB/2017/11 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2017. Der Beschluss sowie eine entsprechende Pressemitteilung sind auf der Website der EZB abrufbar.

Bankenaufsicht: Am 4. April 2017 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, eine Leitlinie und eine Empfehlung der EZB über die Nutzung von im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräumen bei weniger bedeutenden Instituten zu erlassen. Die Leitlinie und die Empfehlung können zusammen mit der Feedback-Erklärung zu den im Lauf der öffentlichen Konsultation eingebrachten Kommentaren auf der EZB-Website zur Bankenaufsicht abgerufen werden.

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