Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Externe Kommunikation: Am 25. Mai 2017 veröffentlichte die EZB eine vom EZB-Rat und vom Erweiterten Rat der EZB genehmigte Pressemitteilung, in der die Veröffentlichung des Internationalen Verhaltenskodex für den Devisenhandel begrüßt wurde. Alle Mitglieder des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB), also die EZB und die nationalen Zentralbanken aller EU-Mitgliedsstaaten, bestätigten darin ihre feste Entschlossenheit, die Einhaltung des Verhaltenskodex in ihren Ländern - die zusammengenommen eine Schlüsselrolle am internationalen Devisenmarkt einnehmen - zu unterstützen und zu fördern. Sie verpflichten sich als Devisenmarktteilnehmer insbesondere die Grundsätze des Verhaltenskodex einzuhalten und erwarten dies ebenso von ihren regulären Geschäftspartnern im Devisenhandel.

Um die Transparenz bezüglich der Bereitstellung von Notfall-Liquiditätshilfe (Emergency Liquidity Assistance - ELA) durch die nationalen Zentralbanken (NZBen) weiter zu verbessern, beschloss der EZB-Rat am 17. Mai 2017, die entsprechende Vereinbarung zu veröffentlichen. In der ELA-Vereinbarung sind die Regeln für die Bereitstellung von Notfallhilfe sowie die diesbezügliche Rolle des EZB-Rats festgelegt. Das Dokument wurde am 19. Juni 2017 auf der Website der EZB veröffentlicht und ersetzt die Verfahren für die Gewährung von Notfall-Liquiditätshilfe, die im Oktober 2013 veröffentlicht wurden. Eine entsprechende Pressemitteilung ist ebenfalls auf der Website der EZB abrufbar.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr: Am 18. Mai 2017 nahm der EZB-Rat den Target-Jahresbericht 2016 zur Kenntnis, der anschließend auf der Website der EZB veröffentlicht wurde. Der Bericht enthält Informationen zu den Zahlungen in Target-2, zur Leistung des Systems und zu den wichtigsten Entwicklungen im Jahr 2016. Er enthält ferner ausführliche Informationen zu Themen, die 2016 besonders wichtig waren; die vier Kästen befassen sich mit der Entwicklung des Zahlungsverkehrs in Target-2, Target-2-Interdependenzen, Daten auf Transaktionsebene und der Verordnung zu systemrelevanten Zahlungsverkehrssystemen sowie der Widerstandsfähigkeit von Target-2 gegenüber Cyberangriffen.

Am 21. Juni 2017 genehmigte der EZB-Rat den Start der Entwicklung eines gesamteuropäischen Abwicklungssystems für Echtzeitzahlungen, das "Target Instant Payment Settlement" (TIPS). Ziel des TIPS-Projekts ist die Bereitstellung eines gesamteuropäischen Abwicklungssystems, das Privatpersonen und Unternehmen die Überweisung von Geld in Echtzeit ermöglicht und jeden Tag rund um die Uhr verfügbar ist. Eine entsprechende Pressemitteilung ist auf der Website der EZB abrufbar. Während der Durchführungsphase des Projekts werden der Öffentlichkeit unter der Rubrik "Payments & Markets" der EZB-Website regelmäßig ausführlichere Informationen zur Verfügung gestellt.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften: Am 18. Mai 2017 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur finanziellen Unabhängigkeit der Sveriges Riksbank (CON/2017/17) auf Ersuchen des schwedischen Finanzministeriums. Am 22. Mai 2017 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Einschränkungen bei Barzahlungen in Portugal (CON/2017/18) auf Ersuchen der portugiesischen Versammlung der Republik. Am 26. Mai 2017 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Kommission für die Überwachung alternativer Streitschlichtungsverfahren und zu Rücklagen von Bankenstiftungen in Spanien (CON/ 2017/19), um die ihn die Banco de España im Namen des Staatssekretärs für Wirtschaft und Unternehmensunterstützung ersucht hatte. Am 30. Mai 2017 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Beschränkung von Barzahlungen in Belgien (CON/2017/20) auf Ersuchen des belgischen Finanzministeriums.

Am 7. Juni 2017 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu makroprudenziellen Maßnahmen zur Begrenzung systemischer Risiken in Österreich (CON/ 2017/21) auf Ersuchen des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen. Am 7. Juni 2017 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag des EU-Parlaments und des Rates für eine Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie 2012/30/EU (CON/2017/22) auf eigene Initiative.

Am 8. Juni 2017 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einer neuen Kategorie von Schuldtiteln, einem neuen makroprudenziellen Instrument, der Schaffung einer neuen Kategorie von Abwicklungsstellen und dem Ausschluss des Rechts zur Aufrechnung in Belgien (CON/ 2017/23), um die ihn der Gouverneur der Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique im Auftrag des Finanzministers ersucht hatte. Am 12. Juni 2017 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Rechnungsprüfung der Geschäftstätigkeiten der Banka Slovenije (CON/2017/24) auf Ersuchen des Vorsitzenden der slowenischen Nationalversammlung. Am 16. Juni 2017 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zum Eigentum an einer Zweckgesellschaft zur Herstellung von Euro-Banknoten (CON/2017/25), um die ihn die Banco de España im Namen des spanischen Untersekretärs für Finanzen und den öffentlichen Dienst ersucht hatte.

Statistik: Am 18. Mai 2017 genehmigte der EZB-Rat den Qualitätsbericht 2016 über die monetären und die Finanzstatistiken des Euro-Währungsgebiets, der anschließend auf der Website der EZB veröffentlicht wurde. Der alle zwei Jahre erscheinende Datenqualitätsbericht befasst sich mit der Erhebung, Zusammenstellung und Verbreitung von monetären und Finanzstatistiken, die in den Jahren 2015 und 2016 für das Euro-Währungsgebiet relevant waren; er enthält deskriptive und quantitative Qualitätsindikatoren.

Internationale und europäische Zusammenarbeit: Am 21. Juni 2017 genehmigte der EZB-Rat die Veröffentlichung des 16. Berichts über die internationale Rolle des Euro (The international role of the euro). In dem jährlich erscheinenden Bericht wird untersucht, wie sich die Verwendung des Euro durch Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets entwickelt hat. Er wird am 5. Juli 2017 zusammen mit einer Pressemitteilung auf der Website der EZB veröffentlicht.

Bankenaufsicht: Am 17. und 23. Mai 2017 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen vom Aufsichtsgremium unterbreitete Änderungsvorschläge zu den EZB-Beschlüssen über die Bedeutung einiger direkt von der EZB beaufsichtigter Unternehmen, die mit Änderungen in deren Struktur zusammenhingen. Zudem nahm er Änderungen an der Liste weniger bedeutender Institute zur Kenntnis, die von den zuständigen nationalen Behörden beaufsichtigt werden. Im Einklang mit Artikel 49 der SSM-Rahmenverordnung wird die Liste bedeutender Institute und weniger bedeutender Institute regelmäßig aktualisiert und auf der Website der EZB zu Verfügung gestellt.

Am 26. Mai 2017 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums zur Veröffentlichung eines Berichts über eine Bestandsaufnahme der nationalen Aufsichtsverfahren und Rechtsvorschriften in Bezug auf notleidende Kredite (Non-performing Loans - NPL). Dem Bericht vorausgegangen war ein im September 2016 veröffentlichter erster Bestandsaufnahmebericht, der in enger Zusammenarbeit mit acht nationalen zuständigen Behörden erstellt wurde und insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, die Entstehung von Best Practices in Ländern mit relativ hohen Beständen an NPL behandelte. In dem zweiten Bericht wird die Bestandsaufnahme auf die übrigen elf Länder, die am einheitlichen Aufsichtsmechanismus teilnehmen, ausgedehnt. Er vermittelt somit ein Gesamtbild von den Praktiken im Euro-Währungsgebiet zum 31. Dezember 2016 und unterstützt den Beitrag der EZB zum europäischen Dialog über NPL. Der Bericht ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Am 6. Juni 2017 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen eine vom Aufsichtsgremium vorgenommene Bewertung und die Mitteilung an den Einheitlichen Abwicklungsausschuss, wonach die Banco Popular Español S. A. aufgrund einer erheblichen Verschlechterung ihrer Liquiditätslage von einem Ausfall oder wahrscheinlichen Ausfall betroffen war. Der Einheitliche Abwicklungsausschuss wurde zu der gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus vorgenommenen Bewertung angehört und stimmte ihr zu. Nach Übermittlung der endgültigen Mitteilung an den Einheitlichen Abwicklungsausschuss wurden die Zentralbankfunktion der EZB, die Europäische Kommission, der Europäische Ausschuss für Systemrisiken, die Banco de España, das spanische Ministerium für Wirtschaft, Industrie und Wettbewerbsfähigkeit sowie der spanische Einlagensicherungsfonds entsprechend informiert. Eine diesbezügliche Pressemitteilung ist auf der Website der EZB für Bankenaufsicht abrufbar.

Am 6. Juni 2017 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums zur Veröffentlichung des Leitfadens der EZB zu den nach Artikel 248 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zu meldenden Angaben über Geschäfte, die über die vertraglichen Verpflichtungen eines Sponsors oder Originators hinausgehen. Mit dem Leitfaden werden die EBA-Leitlinien in die Aufsichtspraxis in Bezug auf ausgewählte Verbriefungstransaktionen übernommen. Er ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

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