Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Marktoperationen: Am 22. März 2017 beschloss der EZB-Rat, die Zulassung von Abwicklungsgesellschaften als Geschäftspartner für die geldpolitischen Geschäfte des Eurosystems aufzuheben. Der EZB-Rat beschloss außerdem, dass eine Abwicklungsgesellschaft, die am 22. März 2017 als Geschäftspartner zugelassen war, bis zum 31. Dezember 2021 zugelassen bleibt - mit der Einschränkung, dass ihr Zugang zu den Kreditgeschäften des Eurosystems auf ihre durchschnittliche Inanspruchnahme dieser Kreditgeschäfte in dem Zwölfmonatszeitraum vor dem 22. März 2017 begrenzt ist.

Was das erweiterte Programm zum Ankauf von Vermögenswerten betrifft, beschloss der EZB-Rat, alle Wertpapiere, die von Abwicklungsgesellschaften emittiert oder originiert wurden, von allen weiteren Ankäufen im Rahmen der einzelnen Programme auszuschließen. Die entsprechenden Rechtsakte wurden Ende Juli 2017 auf der Website der EZB veröffentlicht.

Finanzstabilität: Am 18. Juli 2017 billigte der EZB-Rat die Antwort der EZB auf die vom ESRB vorgenommene Beurteilung der Umsetzung der ESRB-Empfehlung zur Bewertung der grenzüberschreitenden Auswirkungen und der gegenseitigen Anerkennung auf freiwilliger Basis in Bezug auf makroprudenzielle Maßnahmen (ESRB/ 2015/2). Die Empfehlung richtet sich an die jeweiligen Behörden, die mit dem Erlass oder der Aktivierung makroprudenzieller Maßnahmen beauftragt sind. Die EZB kommt den für sie geltenden Empfehlungen nach eigener Einschätzung in vollem Umfang nach.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr: Am 22. Juni 2017 verabschiedete der EZB-Rat die Empfehlung EZB/2017/18 an das Europäische Parlament und den Rat zur Änderung des Artikels 22 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, um die EZB zur Regulierung von Wertpapierabwicklungssystemen, insbesondere zen tralen Gegenparteien, zu befugen. Diese Empfehlung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist auf der Website der EZB abrufbar.

Am 28. Juli 2017 genehmigte der EZB-Rat die Standards des Eurosystems für den Einsatz von Triparty Agents (TPAs) bei Kreditgeschäften des Eurosystems, um die Bewertung der Eignung der Triparty Agents transparenter für die Marktteilnehmer zu gestalten. Die Standards des Eurosystems für den Einsatz von Triparty Agents (TPAs) werden auf der EZB-Website veröffentlicht.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften: Am 11. Juli 2017 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Beschränkung von Bargeldzahlungen in Bulgarien (CON/2017/27) auf Ersuchen des bulgarischen Finanzministeriums.

Am 2. August 2017 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zum Zugang zum zentralen Kreditregister und zum Bankkontenregister (CON/2017/28) auf Ersuchen der Bulgarischen Nationalbank.

Statistik: Am 20. Juli 2017 billigte der EZB-Rat die Einleitung eines öffentlichen Konsultationsverfahrens zum Entwurf einer EZB-Verordnung über die statistischen Berichtspflichten der Pensionsfonds. Dieser Verordnungsentwurf hat zum Ziel, dass die EZB künftig adäquate Statistiken über die Finanzaktivitäten des Teilsektors Pensionskassen in den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets erhält. Die zur Konsultation stehende Dokumentation ist in Kürze auf der Website der EZB abrufbar. Am 5. Juli 2017 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2017/22, mit dem Beschlüsse zur Übermittlung vertraulicher statistischer Daten an den Einheitlichen Abwicklungsausschuss auf das Direktorium übertragen werden.

Bankenaufsicht: Am 7. Juli 2017 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority - EBA) davon in Kenntnis zu setzen, dass die EZB die gemeinsamen Leitlinien zur aufsichtsrechtlichen Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von qualifizierten Beteiligungen im Finanzsektor (JC/GL/2016/01) einhält. Am 6. Juli 2017 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die EBA von der geplanten Einhaltung der überarbeiteten Leitlinien zur weiteren Festlegung der Indikatoren für die globale systemische Relevanz und deren Offenlegung (EBA/GL/2016/01) in Kenntnis zu setzen.

Am 25. Juli 2017 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, eine öffentliche Konsultation zum Leitfaden für Vor-Ort-Prüfungen und Überprüfungen interner Modelle einzuleiten. Nach Prüfung der während des Konsultationsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen soll die endgültige Fassung des Leitfadens im Schlussquartal 2017 dem Aufsichtsgremium zur Genehmigung und dem EZB-Rat zur Verabschiedung vorgelegt werden. Der Leitfaden ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

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