Devisenhandel: Verhaltenskodex

Bestände des Eurosystems an Wertpapieren für geldpolitische Zwecke Quelle: EZB

Alle Zentralbanken des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) - also die EZB und die nationalen Zentralbanken aller Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, unabhängig davon, ob sie den Euro eingeführt haben oder nicht - sind fest entschlossen, die Einhaltung des Verhaltenskodex für den Devisenhandel (FX Global Code) zu unterstützen und zu fördern. Ende November 2017 haben 15 Mitglieder des ESZB, darunter die Deutsche Bundesbank, zeitgleich eine Bindungserklärung zum Verhaltenskodex abgegeben. Die übrigen NZBen wollen diesen Schritt im Jahr 2018 vollziehen. Durch die Veröffentlichung dieser Erklärungen bekunden die unterzeichnenden Zentralbanken des ESZB ihre Entschlossenheit, in ihrer Rolle als Devisenmarktteilnehmer die Grundsätze des Verhaltenskodex zu befolgen und die Vereinbarkeit ihrer internen Praktiken und Verfahrensweisen mit diesen Grundsätzen sicherzustellen. Mit den Bindungserklärungen unterstreichen die NZBen, dass die Verhaltensgrundsätze eine bedeutende Rolle spielen, um die Integrität und das Funktionieren des institutionellen Devisenhandels zu fördern. Zur letztendlichen Erreichung der Ziele des Kodex appellieren die Zentralbanken des ESZB darüber hinaus an alle Teilnehmer des Devisenmarkts, den Verhaltenskodex zu beachten.

Folgende Zentralbanken des ESZB haben die Bindungserklärung abgegeben, deren Wortlaut im Folgenden am Beispiel der Deutschen Bundesbank zitiert wird: Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique, Danmarks Nationalbank, Deutsche Bundesbank, Eesti Pank, Banc Ceannais na hÉireann/Central Bank of Ireland, Banca d'Italia, Latvijas Banka, Lietuvos bankas, Banque centrale du Luxembourg, Magyar Nemzeti Bank, De Nederlandsche Bank, Banco de Portugal, Suomen Pankki - Finlands Bank, Sveriges riksbank, Europäische Zentralbank.

"Die Deutsche Bundesbank (Institut) hat den Inhalt des FX Global Code (Code) zur Kenntnis genommen und bestätigt, dass der Code einen Katalog von allgemein als bewährte Praktiken anerkannten Grundsätzen im institutionellen Devisenmarkt (Devisenmarkt) wiedergibt. Das Institut bestätigt, dass es gemäß der Definition im Code als Marktteilnehmer auftritt und seine Devisenmarktaktivitäten (Aktivitäten) im Einklang mit den Grundsätzen des Codes durchführt. Dazu hat das Institut der Größe und Komplexität seiner Aktivitäten und der Art seines Engagements im Devisenmarkt entsprechende und geeignete Maßnahmen ergriffen, um diese mit den Grundsätzen des Codes in Einklang zu bringen."

Noch keine Bewertungen vorhanden


X