EZB: ABLV Bank als ausfallend eingestuft

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Am 23. Februar stellte die Europäische Zentralbank fest, dass die ABLV Bank gemäß der Verordnung zum Einheitlichen Abwicklungsmechanismus ausfällt oder wahrscheinlich ausfällt. Außerdem betrachtet die EZB auch die ABLV Bank Luxembourg, eine Tochtergesellschaft des lettischen Kreditinstituts, als ausfallend oder wahrscheinlich ausfallend. Die Bank ist aufgrund der erheblichen Verschlechterung ihrer Liquiditätssituation wahrscheinlich nicht in der Lage, ihre Schulden oder sonstige Verbindlichkeiten bei Fälligkeit zu bedienen. Sie konnte nicht genügend sofort verfügbare Mittel vorweisen, um den Abfluss von Einlagen unter Stressbedingungen vor Beginn der Auszahlung durch den lettischen Einlagensicherungsfonds zu bewältigen.

Am 13. Februar hatte das dem US-Finanzministerium unterstellte Financial Crimes Enforcement Network einen Maßnahmenentwurf zur Einstufung der ABLV Bank als Institut mit primärem Geldwäscherisiko gemäß Abschnitt 311 des USA PATRIOT Act bekannt gegeben. Nach dieser Ankündigung verzeichnete die Bank einen abrupten Abzug von Einlagen und eine Beeinträchtigung ihres Zugangs zu Refinanzierungsmitteln in US-Dollar, sodass sie keine US-Dollar-Zahlungen mehr tätigen konnte.

Daraufhin wies die EZB die lettische Aufsichtsbehörde Finansu un kapitala tirgus komisija (FKTK) an, ein Moratorium über die ABLV Bank anzuordnen, um dem Institut Zeit zur Stabilisierung seiner Lage zu geben. Die luxemburgischen Behörden ordneten für die Tochtergesellschaft in Luxemburg ebenfalls ein Moratorium an. Die EZB setzte den Einheitlichen Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board - SRB) über die Einschätzung der Banken als ausfallend oder wahrscheinlich ausfallend ordnungsgemäß in Kenntnis. Der Ausschuss gelangte zu dem Schluss, dass eine Abwicklungsmaßnahme im Fall der betreffenden Banken nicht im öffentlichen Interesse und somit nicht erforderlich sei. Daher wird die Liquidierung der Banken nach lettischem beziehungsweise luxemburgischem Recht erfolgen. Erstattungsfähige Einlagen bei der ABLV sind bis zu einer Höhe von 100 000 Euro durch den lettischen Einlagensicherungsfonds geschützt. Betroffene Kunden können sich entweder direkt an die Bank wenden oder mit der lettischen Aufsichtsbehörde FKTK als Verwalterin des lettischen Einlagensicherungsfonds in Kontakt treten.

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