EZB: Aufsichtsgebühren für 2017

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Die EZB schätzt die mit der Aufsicht über das Bankensystem verbundenen Gesamtkosten für das Jahr 2017 auf 425 Millionen Euro. Dies stellt einen Anstieg von etwa 10 Prozent gegenüber 2016 dar. 92 Prozent der Gebühren entfallen auf die bedeutenden Banken, 8 Prozent auf die weniger bedeutenden Banken.

Die Ausgaben stehen mit den verschiedenen von der EZB festgelegten Aufsichtsprioritäten für 2017 in Verbindung. Ihr Anstieg wird vor allem auf Tätigkeiten im Zusammenhang mit der gezielten Überprüfung interner Modelle (TRIM) zurückgeführt. Bei TRIM handelt es sich um ein mehrjähriges Projekt, das laut EZB mit einem erheblichen Ressourcenaufwand verbunden ist. In den Gebühren schlägt sich auch eine Aufstockung der Zahl der in der Bankenaufsicht tätigen EZB-Mitarbeiter im Jahr 2017 nieder, die auf einen Beschluss des EZB-Rats zur Bereitstellung von mehr Ressourcen im Zusammenhang mit dem erforderlichen Arbeitsaufkommen zur Erfüllung der Aufsichtsaufgaben zurückgeht. Da sich die zusätzlichen Ausgaben für 2017 in erster Linie auf Aktivitäten mit direkt beaufsichtigten Banken beziehen, wird diesen Banken auch ein höherer Anteil der Ausgaben für Querschnittsaufgaben zugerechnet. Indirekt beaufsichtigten Banken werden daher weniger Gebühren in Rechnung gestellt als im Vorjahr. Zum Jahresende 2016 beliefen sich die Ausgaben der EZB für Aufsichtsaufgaben auf 382,2 Millionen Euro. Dieser Betrag lag unter den Schätzungen für 2016 und führte zu einem Überschuss von 41,1 Millionen Euro. Gemäß der Verordnung der EZB über Aufsichtsgebühren wurde dieser Überschuss vollständig mit den geschätzten Gebühren für 2017 verrechnet.

Die Gebühren für die einzelnen Banken werden anhand der Bedeutung und des Risikoprofils jedes Instituts bestimmt, wobei die von allen beaufsichtigten Banken zum 31. Dezember des Vorjahres gemeldeten jährlichen Gebührenfaktoren herangezogen werden. Die Aufsichtsgebühr wird auf der obersten Konsolidierungsebene innerhalb der am Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) teilnehmenden Mitgliedsstaaten festgesetzt. Sie beinhaltet eine Mindestgebührenkomponente für alle Banken, die sich auf 10 Prozent des zu deckenden Betrags beläuft und eine variable Komponente für die Aufteilung der übrigen 90 Prozent der Kosten. Bei den kleinsten bedeutenden Instituten mit Gesamt aktiva von weniger als 10 Milliarden Euro wird die Mindestgebührenkomponente halbiert. Die Banken erhalten ihren jeweiligen Gebührenbescheid im Oktober 2017.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X