EZB: Berichtspflicht der Pensionseinrichtungen

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat Ende Juli 2017 den Entwurf einer Verordnung über die statistischen Berichtspflichten der Pensionseinrichtungen vorgelegt. Die neue Verordnung soll die Transparenz in diesem schnell wachsenden Bereich des Finanzsektors erhöhen und die Vergleichbarkeit der Daten verbessern.

Rund 50 Millionen Bürger des Euroraums haben Ansprüche gegenüber Pensionseinrichtungen. Sie zählen zu den größten und am raschesten wachsenden Investoren an den internationalen Kapitalmärkten. Das Volumen der Pensionseinrichtungen im Eurogebiet hat sich seit 2008 nahezu verdoppelt und ihre Gesamtaktiva belaufen sich derzeit auf etwa 2,5 Billionen Euro. Pensionseinrichtungen erfüllen eine Doppelfunktion: Zum einen unterstützen sie Menschen bei der Altersvorsorge, zum anderen tragen sie zu einer effizienten Allokation von langfristigem Kapital auf die Unternehmen und Sektoren bei. Durch die Folgen der Finanzkrise, das Niedrigzinsumfeld und die Bevölkerungsalterung in Europa ist deutlich geworden, dass die Qualität, Granularität und Vergleichbarkeit der Daten über diesen Sektor verbessert werden müssen. Die derzeitigen Lücken in den verfügbaren Daten und die mangelnde länderübergreifende Vergleichbarkeit erschweren ein umfassendes Verständnis der Rolle dieses Sektors im geldpolitischen Transmissionsmechanismus sowie des Cashflows und der Risiken, die mit Pensionsverpflichtungen einhergehen.

Ebenfalls Ende Juli 2017 hat die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA), die für diesen Sektor zustände Aufsichtsinstanz, ein öffentliches Konsultationsverfahren über die regelmäßige Meldung von Informationen zur betrieblichen Altersversorgung durch nationale Aufsichtsorgane an die EIOPA ein geleitet. Mithilfe dieser Initiative sollen sämtliche für diesen Bereich geltenden quantitativen Meldepflichten gestrafft in einem umfassenden Meldepaket gebündelt werden. Die EIOPA und die EZB haben bei der Erarbeitung ihrer Definitionen und ihres methodischen Rahmens eng zusammengearbeitet, um den Meldeaufwand für die Pensionseinrichtungen möglichst gering zu halten.

Das Ergebnis der EZB-Konsultation, die bis zum 29. September 2017 dauert, wird bei der Finalisierung der Verordnung berücksichtigt. Die wichtigsten Dokumente (der Verordnungsentwurf, eine Zusammenfassung der im vergangenen Jahr durchgeführten Kosten-Nutzen-Analyse sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen) sind als Hintergrundinformationen auf der EZB-Website abrufbar. Die EZB hält am 21. September 2017 eine öffentliche Anhörung via Telefonkonferenz ab. Informationen über die Anmeldung zur öffentlichen Anhörung sowie darüber, wie Kommentare einzureichen sind, finden sich ebenfalls auf der Website der EZB. Im Anschluss an das öffentliche Konsultationsverfahren wird die EZB die eingegangenen Kommentare prüfen und eine Feedback-Erklärung veröffentlichen.

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