EZB-Konsultation zu Aufsichtsgebühren

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat Anfang Juni 2017 eine öffentliche Konsultation zur Überprüfung der Verordnung der EZB über Aufsichtsgebühren eingeleitet. Ziel des nach Artikel 17 der Verordnung vorgesehenen Konsultationsverfahrens ist es, Rückmeldungen von Interessenträgern zu erhalten und anhand dieser mögliche Verbesserungen prüfen zu können. Von den Rückmeldungen verspricht sich die EZB wichtige Erkenntnisse für eine förmliche Neufassung der Verordnung der EZB über Aufsichtsgebühren. Die Überprüfung konzentriert sich auf die Methoden und Kriterien für die Berechnung der jährlichen Aufsichtsgebühr, die für jede beaufsichtigte Bank und jede beaufsichtigte Gruppe erhoben wird. Die Konsultation endet am 20. Juli 2017. Das Konsultationspapier und eine Zusammenstellung von Fragen und Antworten können auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abgerufen werden.

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