EZB-Konsultation: Fintech-Zulassung

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Die Europäische Zentralbank hat in der vorletzten Septemberwoche eine öffentliche Konsultation eingeleitet. Gegenstand sind zwei Leitfadenentwürfe, in denen beschrieben wird, wie Unternehmen das Bankgeschäft aufnehmen und eine Bankzulassung erhalten können. Das erste Dokument, der Entwurf eines Leitfadens zur Beurteilung von Zulassungsanträgen, bezieht sich auf das allgemeine Verfahren und die Anforderungen im Rahmen der Beurteilung entsprechender Anträge. Das zweite Dokument, der Entwurf eines Leitfadens zur Beurteilung von Anträgen auf Zulassung als Fintech-Kreditinstitut, richtet sich an Unternehmen mit einem Fintech-Geschäftsmodell, die eine Bankzulassung beantragen wollen.

Ziel der beiden Leitfäden ist es, die Transparenz des Antragsverfahrens zu erhöhen und die Antragssteller bei ihren Vorbereitungen zu unterstützen. Mit den Leitfäden soll auch die Beurteilung von Zulassungsanträgen weiter vereinheitlicht werden, wobei die Aufsichtsstandards für die Zulassung von neuen Kreditinstituten sämtlich aufrechterhalten werden. Den Leitfäden liegen zwischen der EZB und den nationalen zuständigen Behörden (National Competent Authorities - NCAs) vereinbarte Richtlinien für den Umgang mit antragstellenden Instituten zugrunde.

Die Erteilung von Zulassungen für Kreditinstitute zählt zu den zentralen Tätigkeiten jeder Aufsichtsbehörde. Banken sind Kreditinstitute, deren Tätigkeit in der Entgegennahme von Einlagen des Publikums und der Kreditvergabe an Privatpersonen und Unternehmen besteht. Um die Sparer und die Wirtschaft insgesamt zu schützen, sind diese Tätigkeiten nach den geltenden Rechtsvorschriften Finanzunternehmen vorbehalten, die über eine Bankzulassung verfügen und damit der Bankenaufsicht unterliegen. Die Zulassungsanträge gehen zunächst bei den NCAs ein. Die Beurteilung erfolgt dann aber gemeinsam mit der EZB, die als zuständige Behörde den endgültigen Beschluss über die Erteilung, Verlängerung oder den Entzug einer Bankzulassung im Euroraum erlässt.

Während des Beurteilungsverfahrens prüfen die Aufseher, ob ein Institut die im Unionsrecht und in den nationalen Rechtsvorschriften festgelegten Zulassungsanforderungen erfüllt. Unter anderem müssen die aufsichtlichen Eigenkapitalanforderungen erfüllt sein, es muss eine angemessene Governance und ein angemessenes Risikomanagementsystem vorhanden sein und das Unternehmen muss im Rahmen der Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit die Eignung der Mitglieder des Leitungsorgans sicherstellen.

Die Konsultation zu den Leitfäden findet bis zum 2. November 2017 statt. Die beiden Leitfadenentwürfe und eine Zusammenstellung von Fragen und Antworten können auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abgerufen werden. Am 26. Oktober 2017 wird die EZB an ihrem Sitz in Frankfurt am Main eine öffentliche Anhörung durchführen. Die Anhörung kann als Webcast auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht mitverfolgt werden. Im Anschluss an die öffentliche Konsultation veröffentlicht die EZB die eingegangenen Kommentare zusammen mit einer Feedback-Erklärung. Eine zweite Konsultation zu einer Ergänzung des Leitfadenentwurfs zur Beurteilung von Zulassungsanträgen soll zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.

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