EZB: Konsultation zu ICAAP und ILAAP

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat Anfang März eine öffentliche Konsultation zu einem Entwurf der Grundsätze eingeleitet, die ihren Erwartungen an den internen Prozess zur Beurteilung der Angemessenheit des Kapitals (Internal Capital Adequacy Assessment Process - ICAAP) und den internen Prozess zur Beurteilung der Angemessenheit der Liquidität (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process - ILAAP) der Banken zugrunde liegen. Eine angemessene Kapital- und Liquiditätsausstattung ist für die Widerstandsfähigkeit der einzelnen Banken von zentraler Bedeutung.

Banken sollten ihre Risiken bewerten und mit Blick auf die Zukunft sicherstellen, dass alle wesentlichen Risiken jederzeit ermittelt, effektiv gesteuert und durch eine angemessene Kapital- und Liquiditätsausstattung abgesichert werden. Sie legen ihrem gemeinsamen Aufsichtsteam (Joint Supervisory Team - JST) einmal im Jahr ein ICAAP- und ein ILAAP-Informationspaket vor. Die JSTs berücksichtigen diese Pakete bei der jährlichen Beurteilung der ICAAPs und ILAAPs, die sie im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process - SREP) durchführen.

Im Jahr 2016 veröffentlichte die EZB ihre Erwartungen an die ICAAPs und ILAAPs der beaufsichtigten Banken. Im Rahmen einer sorgfältigen Beurteilung stellte sie fest, dass zwischen den Ansätzen der einzelnen Banken erhebliche Unterschiede bestehen und dass es bei allen Banken Verbesserungsbedarf gibt. Anfang 2017 legte die EZB einen Mehrjahresplan für ICAAPs und ILAAPs auf, um Verbesserungen herbeizuführen. Ziel der EZB ist es, die aufsichtlichen Erwartungen ausführlicher zu formulieren und dabei Rückmeldungen von Instituten und anderen Vertretern des Sektors zu berücksichtigen.

Nach einer ersten Feedbackrunde von Februar bis April 2017 aktualisierte die EZB die Leitfäden. Sie bittet nun den Finanzsektor und andere interessierte Parteien um ihr Feedback hierzu. Die Institute sollten Lücken oder Schwachstellen in ihren ICAAPs und ILAAPs in engem Dialog mit ihrem gemeinsamen Aufsichtsteam bei der EZB beseitigen. Die Aufsichtsteams werden die Leitfäden ab 2019 zur Beurteilung der ICAAPs und ILAAPs heranziehen. Das Konsultationsverfahren hat am 2. März 2018 begonnen und endet am 4. Mai 2018. Die beiden Leitfadenentwürfe und eine Zusammenstellung von Fragen und Antworten können auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abgerufen werden. Am 24. April 2018 wird die EZB eine öffentliche Anhörung per Telefonkonferenz durchführen. Informationen darüber, wie Kommentare zu den aktualisierten Leitfäden eingereicht und Anmeldungen zur Anhörung vorgenommen werden können, sind ebenfalls auf der Website verfügbar. Die EZB wird die eingegangenen Kommentare zusammen mit einer Feedback-Erklärung veröffentlichen.

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