EZB-Konsultation Tagesgeldsatz

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Die EZB hat Ende November 2017 die Marktteilnehmer und alle anderen interessierten Parteien dazu aufgerufen, zu den wesentlichen Merkmalen eines neuen unbesicherten Tagesgeldsatzes Stellung zu nehmen. Im Rahmen der Konsultation (sie lief bis zum 12. Januar 2018) will die EZB Meinungen in Bezug auf die wesentlichen Merkmale des Zinssatzes und seines Veröffentlichungszeitpunkts einholen. Das Konsultationspapier gibt einen Überblick über die Faktoren, die die Entscheidung der EZB, einen unbesicherten Tagesgeldsatz zu veröffentlichen, stützen. Außerdem enthält es Fragen zur Ausgestaltung des Zinssatzes.

Die Konsultation schließt sich an den am 21. September 2017 bekannt gegebenen Beschluss der EZB an, einen Zinssatz für täglich fällige unbesicherte Einlagen in Euro auf Grundlage bereits zur Verfügung stehender Daten des Eurosystems zu entwickeln. Der Zinssatz wäre eine Ergänzung bereits vorhandener, vom Privatsektor erstellter Referenzzinsätze und würde als Backstop-Zinssatz dienen. Zu einem späteren Zeitpunkt soll eine zweite Konsultation zur Methodik folgen. Eine Zusammenfassung der Stellungnahmen zu der Konsultation wird veröffentlicht.

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